BDK im Gespräch – oder wie war das mit dem steten Tropfen?
14.09.2017
Wie auch immer man diese Frage zu beantworten gedenkt, so lassen sich die „Guten Taten“ einer im Amt befindlichen Landesregierung nach dem Motto „Wer hat’s erfunden?“ doch immer sehr einfach als Leistung dieser oder jener Gewerkschaft verkaufen und in eiligst formulierten Pressemeldungen nach außen darstellen.
Seriöse gewerkschaftliche Arbeit ist jedoch von dem vielfach beschworenen langen Atem gekennzeichnet, der notwendig ist, bis sich der angestrebte Erfolg einstellt. Es sind nicht zuletzt die zahlreichen Termine und „Hintergrundgespräche“ mit den Vertreterinnen und Vertretern der polizeilichen und politischen Führung, die unsere Funktionäre wahrnehmen, durch die es uns möglich ist, BDK-Forderungen zu artikulieren und auf Problembereiche hinzuweisen. BDK-Forderungen, die wir im täglichen Austausch mit unseren Kolleginnen und Kollegen formulieren und somit einem Praxistest unterziehen, der besser nicht sein könnte.
v.l.n.r.: Joern Alles, LPP Udo Münch, Dirk Peglow, Bernd Schmidt-Sibeth, Ralf Jörz.
Diesem Gedanken folgend führten der Landesvorsitzende und seine drei Stellvertreter am 25.08.17 ein Gespräch mit Herrn Landespolizeipräsident Münch, in dem zunächst die Forderung erörtert wurde, den Anteil der Kriminalbeamtinnen und -beamten in Hessen deutlich zu erhöhen. Ausgehend von dem aktuell bestehenden Anteil in Höhe von ca. 23,5 % halten wir eine flächendeckende Erhöhung auf mindestens 26% für notwendig, wobei dieser Wert in einer späteren Phase nochmals auf einen Gesamtanteil von 30% angehoben werden müsste.
Aus unserer Sicht kann der stetigen Überlastung der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung nur durch diese deutliche Anhebung entgegnet werden. Dies vor dem Hintergrund, dass der „K-Anteil“ in den Präsidien Ost-, Nord- und Westhessen zwischen 18% und 21% liegt und ungeachtet der Tatsache, dass eine nicht unbeträchtliche Zahl von Kolleginnen und Kollegen darunter subsumiert werden muss, die nicht an der „kriminalpolizeilichen Front“ arbeiten. Soweit – so schlecht.
Auch das leider zum Dauerthema avancierte Attraktivitätsproblem der Kriminalpolizei wurde tiefgehend mit Herrn Münch erörtert und verdeutlicht, dass es an der Zeit ist, einschneidende Verbesserungen einzuleiten, durch die die derzeit noch vorhandene hohe Motivation der Kolleginnen und Kollegen erhalten bleibt und dafür gesorgt wird, dass auch künftig ausreichend Bewerberinnen und Bewerber Interesse an einer kriminalpolizeilichen Verwendung zeigen.
Unter der Rubrik „Nachgefragt“ wurde nochmals auf ein Schreiben des BDK Hessen an Herrn Minister Beuth hingewiesen, in dem der Landesvorsitzende Dirk Peglow erneut die Forderung formulierte, die hessischen Kriminalbeamtinnen und -beamten ebenfalls bei den in § 112 HBG formulierten Ausnahmen zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand zu berücksichtigen (Stichwort berücksichtigungsfähige Belastungszeiten).
Gewissermaßen vorausahnend wurde Herr Münch daran erinnert, dass die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei bei anstehenden Hebungsprogrammen eine deutliche Berücksichtigung finden müssen und ein diesbezüglicher „Hinweis“ aus dem Landespolizeipräsidium an die hessischen Behördenleiter aus BDK-Sicht wünschenswert ist.
Diesem Gedanken folgend sind wir sehr gespannt, wie das von Herrn Minister Beuth am 08.09.17 verkündete Sicherheitspaket II Wirkung zeigt in dem, neben 240 zusätzlichen Ausbildungsstellen für 2018 und 2019 sowie 18,9 Millionen Euro für Ausrüstung und Ausstattung unter anderem auch 424 Stellenhebungen für beide Jahre vorgesehen sind.
Wir werden die Ansiedelung dieser Stellen mit Interesse begleiten, sind sie doch aus unserer Sicht die Grundlage für die Umsetzung einer langjährigen BDK-Forderung, alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter standardisiert in die Besoldungsgruppe A 11 zu befördern.
Dirk Peglow
Landesvorsitzender