BDK im Dialog mit der Polizeiabteilung
23.10.2015
Die von den Kriminalisten und Schutzleuten unserer Landespolizei, unseren Mitgliedern und unserem Verbandsvorstand geäußerte Kritik betraf primär das geltende Beurteilungssystem und dessen Auswirkungen auf Personalentscheidungen einschließlich der zu führenden Personalgespräche. Selbstverständlich war uns bewusst, dass unsere Hinweise und Vorschläge teilweise über bestehende Schranken von Vorschriften und Gesetzen hinausgehen und eine kurzfristige Änderung nicht zu erreichen sein dürfte. Dennoch wollten wir den Verantwortlichen mitteilen, wie ein nicht unerheblicher Teil der Praktiker an der Basis das geltende System von Beurteilungen und Beförderungen einschätzt. Darüber hinaus wollen wir den Vorstoß wagen, die in den Augen vieler Betroffenen überholten, bisherigen Methoden aufzubrechen und durch gerechter erscheinende Auswahlprinzipien zu ersetzen.
In der Polizeiabteilung unseres Ministeriums wurden unsere Vorschläge sehr kritisch gesehen. Eine Umsetzung wird es wegen der geltenden Rechtslage leider nicht geben, den Zweifeln an den Richtlinien wurde leider nicht grundlegend gefolgt. Dafür stieß unser Vorschlag, die Personalentwicklung der einzelnen Beschäftigten stärker zu wichten, auf fruchtbaren Boden. Im Ministerium ist die hohe Bedeutung einer solchen Maßnahme bereits anerkannt und wird auch zukünftig umgesetzt.
Im Zusammenhang mit unseren Vorschlägen verwies der Abteilungsleiter auf die baldige Überarbeitung der Beurteilungsrichtlinien, die den organisations- und beamtenrechtlichen Änderungen angepasst werden müssen. Hier wird das Ministerium auf den BDK zukommen. Gleichzeitig wurde eine Diskussion zu einzelnen Themen vorgeschlagen, unter anderem über eine eventuelle Abkehr vom „Schulnotensystem“.
Dass dieser Diskussions- und Erfahrungsaustausch warten muss, bis die vordringlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Flüchtlingszustrom weitgehend gelöst sind, versteht sich dabei von selbst. An dieser Stelle geht ein herzlicher Dank an den Abteilungsleiter Polizei sowie seine beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den bisherigen Meinungsaustausch zum genannten Themenkomplex der Leistungsbewertung und das Angebot zu dessen Fortführung.