BDK im Dialog mit dem Regierenden Bürgermeister

20.03.2024

Gespräch zu aktuellen kriminalfachlichen und gewerkschaftlichen Anliegen des BDK LV Berlin
BDK im Dialog mit dem Regierenden Bürgermeister

Am 8. Februar 2024 trafen sich der Landesvorsitzende Marco Schmidt und Landesgeschäftsführer Guido Seifert zu einem Dialog mit dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner in dessen Amtsstube im Roten Rathaus.

Inhaltlich spiegelte das intensive, dabei von gegenseitiger Achtung geprägte Gespräch die Bandbreite aktueller kriminalfachlicher und gewerkschaftlicher Anliegen des BDK wider, wobei natürlich eine – im Folgenden in Auszügen dargestellte – Auswahl notwendig war. Ebenso brachte Herr Wegner seine diesbezüglichen politischen Anliegen zur Sprache. Er drückte zudem seine Wertschätzung der Kriminalpolizei gegenüber aus und bedankte sich für die Arbeit der Kriminalistinnen und Kriminalisten.

Wenngleich in der öffentlichen und politischen Wahrnehmung Kriminalpolizei in Berlin häufig mit dem Landeskriminalamt (LKA) gleichgesetzt wird, machten die BDK-Vertreter anhand des aktuellen Organigramms der Polizei Berlin deutlich, dass sich wesentliche Teile der Kripo auch in der Landespolizeidirektion (LPD) befinden. Die hergebrachte organisatorische Anbindung der Kripo innerhalb der LPD an die aktuell fünf ortsbezogenen Direktionen ist allerdings nach Überzeugung des BDK angesichts einer veränderten Kriminalitätslage sowie der Notwendigkeit eines effektiven Einsatzes des raren Kripo-Personals nicht haltbar. Der Landesvorsitzende beschrieb dazu die Entwicklungen an Beispielen des Wohnungseinbruchsdiebstahls und der Kfz-Kriminalität. Obwohl Herr Wegner allgemein Zurückhaltung bezüglich der Sinnhaftigkeit wiederholter polizeilicher Strukturreformen zum Ausdruck brachte, erkannte er den dargestellten Veränderungsbedarf in diesem in den Grundfesten seit Jahrzehnten nicht an die bestehenden Herausforderungen angepassten Bereich grundsätzlich an und nannte selbst den Begriff einer möglichen Kriminaldirektion.

Anhand des Dauerthemas Görlitzer Park unterstrich der BDK abermals, dass eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung an Brennpunkten nur möglich ist, wenn entsprechende personelle und materielle Ressourcen bei der Kriminalpolizei zur Verfügung stehen. Es bedarf ausreichend ermittelnder Kriminalbeamter und direkt angebundener Operativkräfte. Die beauftragte Schwerpunktsetzung an den Brennpunkten spiegelt sich bei der Personalverteilung nicht ausreichend wieder, was zu einer großen Belastung der Mitarbeiter in dem betroffenen Kriminalreferat führt. Marco Schmidt wies darauf hin, dass trotz lokaler Unterschiede der Gesamtbereich vom Kottbusser Tor über den Görlitzer Park und den Wrangelkiez bis hin zur Warschauer Straße mit dem RAW-Gelände als ein kriminalgeografischer Raum zu sehen ist und daher die Sinnhaftigkeit und die Auswirkungen des vom Regierenden Bürgermeister initiierten Zaunprojekts kritisch beobachtet werden müssen.

Bei der Betrachtung des Flüchtlingsmanagements in Berlin beklagte der BDK die seit Jahren bei jeder neuen Welle bestehenden Missstände im Rahmen der Registrierung. Zudem sind die im Stadtgebiet verteilten Anlaufstellen der beteiligten Landes- und Bundesbehörden weder aus Sicht eines effektiven staatlichen Prozessmanagements noch im Sinne kurzer Wege und schneller Entscheidungen für die Betroffenen zielführend. Notwendig ist eine Zusammenführung an einem geeigneten Standort und ein kooperativer Behördenverbund. Dies würde auch den notwendigen Personaleinsatz der Polizei reduzieren. Zugleich berichtete der BDK von den umfangreichen polizeilichen Feststellungen in diesem Zusammenhang.

Zum Umgang mit unerlaubt aufhältigen, straffällig gewordenen Ausländern erfolgte eine Erörterung des Umsetzungsstandes von Punkt 6.1 (Verbesserung der Durchsetzung der Ausreisepflicht) des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. Mai 2023 durch das Land Berlin. Herr Wegner stellte seine diesbezüglichen Vorstellungen dar. Der BDK-Landesvorsitzende schilderte konkrete berlinspezifische Hemmnisse bei der konsequenten Anwendung des Ausländerrechts in Bezug auf Straftäter.

Sehr bewusst war dem Regierenden Bürgermeister die prekäre Situation im Bereich des Maßregelvollzugs. Die nun angestrebte Entlastungslösung am Standort der Abschiebungshafteinrichtung für Gefährder (AHEG) wirft aus Sicht des BDK noch einige Fragen auf. Wichtig ist jedoch die Aussage, dass die Zahl der Haftplätze der AHEG gleichbleiben wird. Weiterhin sind Verbesserungen in der psychiatrischen Betreuung von psychisch auffälligen Straftätern und Gefährdern, die sich nicht im Maßregelvollzug befinden, dringend geboten.

Der BDK-Landesvorsitzende wies auf sicherheitsrelevante Widersprüche bzw. Lücken bei den gefahrenabwehrrechtlichen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung und zur Standortermittlung von Telekommunikationsendgeräten im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) hin. Diese Lücken sind im Rahmen der ohnehin gesetzgeberisch notwendigen Bestätigung der ansonsten im kommenden Jahr auslaufenden Regelungen unbedingt zu schließen.

Die größten Differenzen bestanden wenig überraschend beim Thema Besoldung – insbesondere was die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung in den zurückliegenden Jahren betrifft. Hier ist leider auch Herr Wegner, wie die Verantwortlichen der Vorgängerregierungen, der verfestigten Auffassung, dass die Politik erst Rechtssicherheit durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts brauche.

Was die aktuelle Besoldung anbelangt, erfragte Guido Seifert den Sachstand zur Übertragung des Tarifergebnisses zum TV-L in der Einkommensrunde 2023/2024 auf die Beamtinnen und Beamten in Berlin. Hierzu war der Regierende Bürgermeister zuversichtlich zeitnah in die Umsetzung gehen zu können. Besprochen wurde zudem das Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz.

Die BDK-Vertreter thematisierten, dass der Bund die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage inzwischen gesetzlich umgesetzt hat. Der Regierende Bürgermeister nahm das Thema auf. Wir sind gespannt, ob hierzu nun auch in Berlin etwas in Bewegung kommt.

Wie üblich bedürfen die angesprochenen und die aus zeitlichen Gründen schriftlich nachgereichten Themen (Stichworte: Unterbringung von männlichen Opfern von Menschenhandel und Clan-Aussteigern sowie Zukunft der Kontrollen im Sicherheits- und Prostitutionsgewerbe) einer Nachbetrachtung und der BDK ist gespannt auf spätere Rückmeldungen seitens der Senatskanzlei oder bei einem Folgetermin mit dem Regierenden Bürgermeister. Insgesamt war jedoch positiv festzustellen, dass Herr Wegner zu den vorangemeldeten Themen gut vorbereitet und offensichtlich interessiert war und so ein lebendiger Dialog möglich wurde.

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