BDK Hessen ruft seine Mitglieder zur Protestaktion und Beteiligung am Warnstreik auf!
03.02.2017
In den vergangenen Jahren leisteten die Tarifbeschäftigten des Landes Hessen massive Beiträge für die Konsolidierung des Landeshaushaltes sowohl im Zuge der Bankenkrise als auch zuletzt mit hohen Investitionen, um die Integration von Flüchtlingen in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.
Daher fordert der BDK Hessen für die Einkommensrunde 2017 im TV-H:
- 6 Prozent Gesamtforderung mit Mindestbetrag als soziale Komponente
- Stufengleiche Höhergruppierung
- Einführung einer Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9
- Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 90 Euro und des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage
- Dauerhafte Übernahme aller Auszubildenden imLänderbereich
- Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich
- Laufzeit 12 Monate
- Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf den Beamtenbereich
Auf dem Arbeitsmarkt steht die Polizei zunehmend in einem Konkurrenzkampf mit der Wirtschaft. Die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst ist trotz steigender Belastung im Vergleich mit anderen Branchen deutlich hinter der durchschnittlichen Entwicklung zurückgeblieben. Gerade im Tarifbereich sind zahlreiche Stellen abgebaut worden, was zu einer enormen Arbeitsverdichtung, insbesondere in der hessischen Polizei geführt hat.
Weitere Infos und Forderungen kann man der Pressemitteilung des BDK Hessen vom 31.01.2017 entnehmen:
Beamtinnen und Beamte haben kein Streikrecht, sie werden dazu aufgerufen, in ihrer Freizeit bei der Demonstration und der Kundgebung zu unterstützen. Die erstrittenen Ergebnisse der Tarifverhandlungen sind relevant für die Übertragung auf den Beamtenbereich!
Hinweise zur Teilnahme
- Bitte meldet euch zwingend bei euren örtlichen BDK-Ansprechpartnern/BZV-Vorsitzenden. Wir müssen eine Streikliste führen.
- Tarifbeschäftigte, die ihre Arbeit niederlegen, um an dem Warnstreik teilzunehmen, handeln nicht arbeitsvertragswidrig, d. h. weder die Dienststelle noch Vorgesetzte können sie verpflichten ihre Arbeit fortzusetzen.
- Es ist nur fair und richtig, den Vorgesetzten mitzuteilen, dass ihr euch am Warnstreik beteiligt.
- Der Arbeitgeber wird das Arbeitsentgelt um die ausgefallene Arbeitszeit kürzen. Der BDK hat einen Streikfond eingerichtet und wird den Verdienstausfall in voller Höhe ausgleichen. Das genau Verfahren werden wir noch mitteilen. (Der genaue Verdienstausfall ergibt sich erst aus der kommenden Lohnabrechnung.)
- An dieser Stelle nochmals der Hinweis: Beamtinnen und Beamte haben kein Streikrecht, sie können an Demonstrationen in ihrer Freizeit teilnehmen oder diese unterstützen. Sollten die Dienststelle oder Vorgesetzte jedoch kein dienstfrei oder keinen Urlaub gewähren, müssen sie sich dieser Weisung beugen.
- Der BDK Hessen wird die Fahrtkosten für Teilnehmer an der Veranstaltung in Wiesbaden erstatten. Anmeldung bitte über die BzV-Vorsitzenden, auch zur Koordinierung von Fahrgemeinschaften!!!