BDK Hessen im Landtag - Anhörung zum Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Hessen

17.11.2024

Am 12.11.2024 wurde der BDK Hessen zur Anhörung des Gesetzentwurf „Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Hessen“ der CDU und SPD Fraktion (Drucks. 21/1151) und des Änderungsantrags der AfD Fraktion (Drucks. 21/1171) in den Innenausschuss des hessischen Landtages eingeladen. Der stellvertretende Landesvorsitzende, Sascha Buschky, vertrat den Landesverband in der Anhörung und stand den Abgeordneten des Hessischen Landtags Rede und Antwort.
BDK Hessen im Landtag - Anhörung zum Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Hessen
Hessischer Landtag, Kanzlei - Fotograf Hermann Heibel

Wesentlicher Bestandteil der Anhörung waren die Erweiterungen und Anpassungen im Bereich des Hessischen Polizeirechts (Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung -HSOG) mit den Schwerpunkten in den Bereichen der Videoüberwachung, Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen/ Drohnen, Einsatz Body-Cam, anlassunabhängige Identitätsfeststellung in Waffenverbotszonen (obwohl hier der Bundesgesetzgeber bereits im Waffengesetz unter §42 c „Kontrollbefugnis zum Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, im öffentlichen Personenfernverkehr und in Verbotszonen“ eine neue Regelung erlassen hat), Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung um Fälle der Gefahrenabwehr und Ausweitung der Möglichkeiten des Gewahrsams.

Generell wird durch diese Erweiterungen und Anpassungen im Bereich der präventiven Polizeiarbeit eine effizientere und effektivere Arbeit der Hessischen Polizei gefördert. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt diese rechtlichen Anpassungen und bietet an, diese, auch kritisch, zu begleiten.

 

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