BDK Hessen fordert Erschwerniszulage für Sachbearbeiter/-innen in der Auswertung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch - Antwort von Minister Beuth unzureichend!
11.08.2021
Der BDK Hessen hat im Austausch mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen der betreffenden Arbeitsbereiche erfahren dürfen, dass die dortige Motivation, einen Beitrag zur Aufklärung dieser schrecklichen Straftaten zu leisten, ungebrochen hoch ist.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Verordnung vom 02.02.2021 eine Erschwerniszulage in Höhe von 300,- € monatlich für „Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in der Sachbearbeitung von sexuellem Missbrauch von Kindern oder Kinderpornografie, wenn sie (…) in der Bewertung oder Auswertung visueller, auditiver oder audiovisueller Daten verwendet werden“ eingeführt.
Die Einführung einer solchen Erschwerniszulage bei der Polizei Hessen wäre aus Sicht des BDK Hessen eine angemessene Form des Ausdrucks der besonderen Hochachtung, für diese schwierige Aufgabe.
Landesvorsitzender Dirk Peglow schrieb daher am 23.04.2021 den hessischen Innenminister Peter Beuth an und forderte eine Erschwerniszulage in Höhe von 150 Euro für Beschäftigte der Polizei Hessen, die in der Sachbearbeitung im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie eingesetzt sind.
Am 09.06.21 trafen sich der Landesvorsitzende Dirk Peglow, Yvonne Ruppersberg (BZV Mittelhessen – Mitarbeiterinnen in der BAO Fokus) und Peter Heinemann (Vorsitzender BZV Südhessen) zum Austausch mit Herrn Staatsminister Beuth im hessischen Ministerium des Innern und für Sport in Wiesbaden.
Thematischer Schwerpunkt des Gespräches war die Forderung des BDK Hessen zur Einführung einer Erschwerniszulage in Höhe von 150,- € monatlich für alle Kolleginnen und Kollegen, die in der Sachbearbeitung im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie eingesetzt sind.
Die Forderung zur Einführung dieser Erschwerniszulage wurde Herrn Beuth mit Schreiben vom 23.04.21 durch den Landesvorsitzenden übermittelt. Sein Antwortschreiben vom 16.05.21 leitete Herr Beuth zunächst damit ein, dass
„die Aufgaben, die die Ermittlerinnen und Ermittler im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie bewältigen müssen, ohne Zweifel sehr anspruchsvoll sind und aufgrund der Auseinandersetzung mit der Thematik der sexualisierten Gewaltkriminalität gerade zu Lasten von Kindern Belastungspotential haben“
Diese Feststellung ließ Lesende zunächst hoffen, dass die BDK-Forderung schnell zur Umsetzung kommen könnte und unsere Kolleginnen und Kollegen die erste Zahlung, gewissermaßen als Urlaubsgeld, schon im Juli erhalten würden. Leider erfolgten bereits wenige Zeilen später die Ernüchterung, in dem u. a. darauf verwiesen, dass
eine Entscheidung zur Einführung einer solchen Zulage nur in einem gesetzlichen Rahmen erfolgen kann entsprechende „Handlungsspielräume“ von der zukünftigen Entwicklung der Haushaltslage abhängig seien bereits eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten (Supervision) erfolgt ist und frühzeitige Maßnahmen ergriffen wurden, um der besonderen Belastung in diesem Arbeitsbereich gerecht zu werden Herr Beuth „bereit ist“ eine Prüfung im Rahmen einer zukünftigen Evaluation der Erschwerniszulagenverordnung vornehmen zu lassen.
Aus Sicht des BDK Hessen musste diese Antwort unter der Rubrik „schau’n mer mal“ eingeordnet werden, ließ sie doch erkennen, dass man sich seitens des hessischen Innenministeriums offensichtlich nicht im ausreichenden Umfang mit der tatsächlichen Auswertearbeit befasst hat.
Umso erschreckender ist in diesem Zusammenhang die Erkenntnis, dass der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) eine solche Erschwerniszulage, rückwirkend zum 01.01.2021, längst eingeführt hat – dort allerdings in Höhe der sogenannten „SE-Zulage“ von 300,- €. Vermutlich hat man in Nordrhein-Westfalen seitens der (politisch) Verantwortlichen mal für einige Minuten in den gleichen „Abgrund“ geschaut, dem sich Ermittlerinnen und Ermittler jede Woche über mehrere Stunden bei der Auswertung sichergestellter Datenträger aussetzen.
Anlässlich des Gespräches am 09.06.21, das in Anwesenheit von Landespolizeipräsident Roland Ullmann stattfand, wurde Herrn Beuth nochmals verdeutlicht, dass die geforderte Zulage, jenseits der bislang erfolgten Lippenbekenntnisse, eine dringend notwendige Form der Wertschätzung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen darstellt. Letztlich sind sie es, die unter Inkaufnahme erheblicher Gefahren für die psychische und physische Gesundheit täglich dazu beitragen, andauernde Missbrauchsfälle zu unterbinden und/oder Täter/-innen der Strafverfolgung zuzuführen.
Die zum Gesprächsende seitens Herrn Beuth gemachte Zusage, die Forderung BDK Hessen einer Prüfung zu unterziehen, bietet Anlass zur Hoffnung – mehr nicht. Wir bleiben dran!
Dirk Peglow
Landesvorsitzender Hessen