BDK gegen Extremismus und Populismus - Klares Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
22.10.2008
Er vertritt seine Mitglieder auf der Grundlage des Artikels 9 des Grundgesetzes und wirkt so im gesellschaftlichen und politischen Raum für Innere Sicherheit und die dienstlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kriminalpolizei. Dabei haben Fairness, aber auch deutliche, konstruktive Kritik an demokratischen Parteien und Regierungen Vorrang vor populistischen Anbiederungen an Gruppierungen, die im Verdacht stehen, nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu stehen.
Um diese Ziele zu verfolgen, ist der BDK parteipolitisch neutral und lehnt jede Form von Extremismus und Populismus ab. Der BDK beachtet die demokratischen Spielregeln in besonderer Verantwortung, die die Polizei als Ganzes in einem demokratischen Rechtsstaat hat.
Der BDK besteht nicht aus einzelnen Funktionären sondern aus der Vielzahl seiner Mitglieder, aus Kriminalistinnen und Kriminalisten und Angestellten, die durch tägliches rechtsstaatliches Handeln wesentlich an den Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaats mitwirken.
In diesem Sinne erteilt der BDK jeder Form von Extremismus und Populismus eine deutliche Absage.
Düsseldorf, 22.10.2008
Für den Landesvorstand BDK-NRW
Wilfried Albishausen
Landesvorsitzender