BDK-Forderung hat Erfolg - Neue Gleitzeitregelung auch im LKA

09.02.2015

In Kürze wird sie losgehen, die Pilotierung der neuen Gleitzeitregelung. Nachdem bereits im letzten Jahr die DPV und PERS angekündigt hatten, mit der Pilotierung zu beginnen, hat sich im Januar auch die VT dazu entschlossen.
BDK-Forderung hat Erfolg - Neue Gleitzeitregelung auch im LKA

Seit Mitte Dezember 2014 hatte der BDK in mehreren Gesprächen die LKA-Leitung aufgefordert, sich auch an der Pilotierung zu beteiligen: Mit Erfolg. In der vergangenen Woche kündigte LKA-Leiter Thomas Menzel dann endlich an, dass das LKA ebenfalls an der Pilotierung teilnehmen wird.

Zuvor hatte sich ein Problem mit den Funktionsdiensten ergeben. Die Regelung in dem für ganz Hamburg geltenden Rahmen war nicht mit den kriminalpolizeilichen Erfordernissen kompatibel. Das zuständige Personalamt hat zwischenzeitlich diesbezüglich Sonderregelungen für die Polizei genehmigt. Damit können jetzt für das LKA die bekannten Funktionszeiten aus der Rahmendienstvereinbarung (Gleitzeitregelung für die Kripo) übernommen werden.

Darüber hinaus hat der BDK immer wieder deutlich gemacht, dass sich mit der neuen Gleitzeit die Kernarbeitszeit nicht verändern dürfe. Der Hamburger Rahmen sieht eigentlich eine Kernarbeitszeit von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr vor. Auch mit dieser Forderung hatten wir Erfolg! In Abweichung hiervon bleibt die bekannte Kernarbeitszeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr nicht nur für die Kripo erhalten, sondern wird auch bei der DPV, PERS und VT übernommen.

Und das sind die wesentlichen Änderungen gegenüber der derzeit gültigen Gleitzeit in der Kripo:

  • Erweiterung des Gleitrahmens von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr (derzeit 06.30 Uhr bis 19.00 Uhr)
  • Erweiterung des Gleitzeitkontos auf -40 bis +80 Stunden (derzeit -10 bis +20 Stunden)
  • zusätzliche Erweiterung des Gleitzeitkontos auf bis zu +220 Stunden (Einvernehmen mit Vorgesetzten notwendig), um in einem festgelegten Zeitraum (max. 5 Wochen) dem Dienst fernzubleiben

 

Der BDK begrüßt ausdrücklich diese für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiven Veränderungen in der Gestaltung ihrer Dienstzeit. Jetzt sind die Vorgesetzten in der Pflicht, dem auch ausreichend Rechnung zu tragen.

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