BDK NRW fordert Zulagen für u.a. Bearbeitung von Kinderpornografie
03.09.2019
Attraktivität der Kriminalpolizei
Der BDK hat den Innenminister sowie die regierungstragenden Landtagsfraktionen dazu aufgefordert, eine Steigerung der Attraktivität der Kriminalpolizei einzuleiten.
Zulage für die Bearbeitung von Kinderpornografie muss kommen
In einem ersten Schritt haben wir daher gefordert, für alle Kriminalbeamtinnen und -beamten sowie Regierungsbeschäftigten,
die mit der Bearbeitung von Kinderpornografie befasst sind, für die Zeit dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage in Höhe von 150 Euro einzuführen.
Geld kompensiert naturgemäß keine psychischen Belastungen. Aber das Zeichen der Wertschätzung und Anerkenntnis dieser überaus belastenden Tätigkeit in Form einer Sonderzulage hält der BDK für überfällig.
Zulage für Leichenschau nicht mehr zeitgemäß
Stark verschmutzte Tatorte. Madenbefall an oder starke Verwesung von Verstorbenen. Extreme Verletzungsmuster.
Mit diesen Umständen sehen sich Todesermittler der Kriminalwachen oder der Fachkommissariate häufig konfrontiert, teilweise mehrfach am Arbeitstag. Die kriminalpolizeiliche Leichenschau wird dabei auch unter widrigsten Umständen professionell durchgeführt.
Aktuell hat das Bundeskabinett eine deutlich höhere Vergütung für die ärztliche Leichenschau verabschiedet. Von den dort gezahlten Vergütungen ist die Kriminalpolizei noch Lichtjahre entfernt.
Daher forderte der BDK, die Gewährung des sogenannten „Leichengeldes" künftig nicht auf jeweils eine Zahlung pro Tag zu beschränken, sondern pro „untersuchter" Leiche zu gewähren.
Diese beiden Vorschläge wären im kommenden Haushalt leicht unterzubringen.
Alle Arbeitsbereiche stehen auf dem Prüfstand
Die genannten Forderungen des BDK können nur der Anfang sein.
Innerhalb der Kriminalpolizei gibt es eine Vielzahl von besonders belastenden Funktionen, die eine genaue Betrachtung wert sind.
Weitere Vorschläge zur Attraktivitätssteigerung der Arbeit in der Kriminalpolizei werden in Kürze veröffentlicht.