BDK fordert sachlichen Umgang nach Brandstiftung in Jamel
29.10.2015
Wären da nicht die wohl als möglicherweise tatrelevant scheinenden Umstände um Opfer, Nachbarn und politische Betätigungen, die allerdings die Kriminalpolizei bei ihrer Aufklärungsarbeit auch beachten muss. Leider gibt es über Ermittlungserfolge noch wenig zu berichten, dafür umso mehr über Spekulationen, Verdächtigungen und vermeintliche Ermittlungsfehler.
Ist also die Kripo schuld? Wenn, dann wohl nur mit kleinen Anteilen.
In einem Fall mit unbekannten Tätern und Motiven müssen die Ermittlungsorgane jedem Hinweis und jeder Spur nachgehen und natürlich alle möglichen Motive prüfen. Dabei die Betroffenen, Beteiligten oder andere Personen mit Kontakten zum Tatort außer Acht zu lassen, würde einen schweren handwerklichen Fehler der Ermittler bedeuten bis hin zum Vorhalt der Strafvereitelung im Amt. Bei der Umsetzung dieses Ermittlungsauftrages nach § 163 unserer Strafprozessordnung kann die Polizei ihre taktische Vorgehensweise weitgehend selbst bestimmen und – alle sind Menschen – auch hin und wieder Fehler begehen.
Im Falle der Ermittlungen zum Brand in Jamel könnten eingesetzte Ermittler einen Fehler oder einen Verstoß begangen haben. Das können wir als Berufsverband nicht einschätzen, da auch wir die Vorfälle lediglich durch die Mitteilungen in den Medien begutachten. Darüber hinaus gilt für alle Beteiligten, natürlich auch für die Ermittler, die Unschuldsvermutung. Diese kann selbstredend schwer gewahrt werden, wenn diverse Schuldzuweisungen öffentlich ausgetauscht werden, anstatt sie durch tatsächliche Ermittlungsarbeit belegen oder entkräften zu können. Häufig wird vergessen, dass Untersuchungsmaßnahmen der Kripo oder der Staatsanwaltschaft vielfach dazu dienen, eine Tatbeteiligung endgültig auszuschließen.
Als Berufsverband der kriminalpolizeilich Beschäftigten warnen wir immer davor, irgendeine Schuldvermutung öffentlich ohne Beweise oder Urteile zu äußern. Auch ein fehlerhaftes Verhalten des Kollegen dürfte nach unserer Auffassung erst durch eine amtliche Untersuchung festgestellt werden können und nicht aufgrund medialer Darstellungen.
Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen, hoffen auf eine baldige Aufklärung der Tat und eine schnelle Verurteilung der noch unbekannten Täter.
Und noch eine Bemerkung, und nicht nur als Randglosse.
Sollte tatsächlich bei den polizeilichen Ermittlungen rechtswidriges oder vorwerfbares Vorgehen eine Rolle gespielt haben, so gibt es hierfür eine mögliche Erklärung. In der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, dass zukünftige Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern eben nicht zu Spezialisten der Schutz, Bereitschafts-, Wasserschutz- oder Kriminalpolizei ausgebildet werden. Wir bilden – leider immer noch – Einheitspolizisten für alle Sparten gleichmäßig aus, die dann alles können sollen. Es dürfte jedem Leser klar sein, dass ein polizeilicher „Alleskönner“ nach zwei Jahren Ausbildung oder drei Jahren Studium kriminalistische „Schmankerl“ wie die Bedeutung von Indemnität/Immunität, die Versionsbildung, die korrekte Anwendung strafprozessrechtlicher Vorschriften oder die Unterschiede zwischen Befragung und Vernehmung kaum oder gar nicht anwendungssicher beherrschen kann.
Um abschließend nicht missverstanden zu werden sei gesagt, dass wir weder eine Ein- oder Beschränkung der Pressefreiheit ausdrücken wollen, noch irgendeinen Beteiligten diskreditieren möchten oder das Weisungsrecht polizeilicher Vorgesetzter kritisieren. Wir wünschen lediglich eine faire Behandlung für alle Verfahrens- und sonstigen Beteiligten.