BDK fordert mehr Personal für den polizeilichen Staatsschutz

09.10.2017

Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und die der westlichen Staatengemeinschaft ist auf absehbare Zeit durch den islamistisch motivierten Terrorismus akut bedroht. Die Bewältigung dieser Gefahren bleibt eine der größten Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden. Dabei kommt der Zusammenarbeit des polizeilichen Staatsschutzes, der Verfassungsschutzbehörden und den Justizbehörden, sowohl im Bund als auch in allen Bundesländern, eine herausragende Bedeutung zu. Eine wirkungsvolle Bekämpfung dieser Form des Extremismus kann allerdings nur erfolgreich sein, wenn sie mit allen rechtsstaatlichen Mitteln erfolgt.
BDK fordert mehr Personal für den polizeilichen Staatsschutz

Hierzu hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz folgende richtungsweisende Entscheidungen getroffen:

·         Der Verfassungsschutz RP wurde personell deutlich verstärkt. Das dort nun eingesetzte zusätzliche Personal rekrutiert sich allerdings zu großen Anteilen aus der Polizei Rheinland-Pfalz. Eine weitere Erhöhung des Personalbestandes beim LfV ist zu erwarten.

·         Die verbesserte personelle und materielle Ausstattung der Abteilung SE in Rheinland-Pfalz ist bundesweit vorbildlich. Zuletzt wurde – entgegen der ursprünglichen Planung – auch die personelle Ausstattung des SEK optimiert. Damit werden die Reaktionszeiten reduziert. Den Polizeipräsidien stehen nunmehr mehr MEK- und SEK-Kräfte zur Verfügung. Leider haben diese Personalzuwächse bei der Abteilung SE innerhalb der Polizei Rheinland-Pfalz nicht zur Erhöhung des Gesamtpersonalbestandes geführt. Insofern führte diese Verstärkung zur Schwächung des operativen Polizeidienstes bei der Kriminal- und der Schutzpolizei.

·         Ferner werden auch die Operativkräfte der rheinland-pfälzischen Polizei zur Bewältigung lebensbedrohlicher Einsatzlagen materiell erheblich besser ausgestattet. Die damit einhergehenden veränderten Einsatztrainings binden weitere Kräfte, die dem operativen Polizeidienst entzogen sind. Die Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Link) ist ein weiterer wesentlicher Baustein der veränderten Sicherheitsarchitektur. Damit verfügt der polizeiliche Staatsschutz über bessere Ermittlungsinstrumente, um die Bevölkerung vor allem vor bereits bekannt gewordenen „relevanten Personen“ und „Gefährdern“ zu schützen.

Die dargestellten Maßnahmen zur Veränderung der Sicherheitsarchitektur werden vom BDK Rheinland-Pfalz ausdrücklich begrüßt und unterstützt.

Im Bundestagswahlkampf vertraten alle Parteien übereinstimmend die Forderung nach mehr Personal für die Polizeien des Bundes und der Länder. Diese Forderung wurde maßgeblich mit der Bewältigung der Gefahren des islamistisch motivierten Terrorismus begründet. Diese Forderung gilt auch für die Polizei des Landes Rheinland-Pfalz!

Bislang ist allerdings die Kriminalpolizei innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz nicht spürbar verstärkt worden. Aber gerade die Kriminalpolizei mit dem Staatsschutz ist der Polizeibereich, der durch Terrorgefahr oder durchgeführte Anschläge personell extrem stark belastet ist. Die Verhinderung von Straftaten, das Erkennen und Überwachen von Gefährdern und  die Durchführung von extrem schwierigen und langwierigen Ermittlungen im Anschlagsfall sind nur einige Beispiele für die dort anfallende Arbeit. Mit großen Kraftanstrengungen haben die Polizeipräsidien und das LKA die Anzahl der Ermittler auf dem bisherigen Niveau halten können, während andere Ermittlungsbereiche deutlich reduziert worden sind, was zu einer personellen Schieflage geführt hat.

Die Polizei des Landes Rheinland-Pfalz muss im Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) erfahrene Kriminalbeamtinnen und –beamte einsetzen, die das Spektrum der kriminaltaktischen Maßnahmen auf dem Gebiet der Strafprozessordnung und der Gefahrenabwehr beherrschen. Diese Ermittler müssen die Phänomene und deren Ausprägungen (Rechts, Links, islamistischer TE, Ausländerextremismus z.B. PKK) kennen. Gleichzeitig sind sie gefordert, im Zusammenspiel mit den Nachrichtendiensten und den Justizbehörden die Sachverhalte treffsicher zu bewerten und die polizeilichen Verantwortungsträger zu beraten. Dazu ist eine Verstärkung des polizeilichen Staatsschutzes beim LKA und den Polizeipräsiden zwingend erforderlich.

Diese personelle „Aufrüstung“ des polizeilichen Staatsschutzes darf jedoch nicht zu weiteren internen Verteilungskämpfen führen. Darunter würde die Akzeptanz seitens der übrigen Ermittler und den operativ eingesetzten Kolleginnen und Kollegen der Schutzpolizei leiden. Diese Akzeptanz ist jedoch zwingende Voraussetzung, um die Zusammenarbeit gerade auf den unterschiedlichen Gebieten der Kriminalitätsbekämpfung (z.B.  Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität) mit der PMK zu verbessern.

Deshalb fordert der BDK eine personelle Aufstockung der Kriminalpolizei Rheinland-Pfalz. Die zwingend notwendige Verstärkung des polizeilichen Staatsschutzes muss – wie beim LfV – mit zusätzlichem Personal erfolgen.

Ebenso ist der BDK der Auffassung, dass die Personalabgänge im polizeilichen Einzeldienst durch die Verstärkung der Abteilung SE spätestens im nächsten Doppelhaushalt aufgefangen werden müssen.