BDK fordert gerechte Erschwerniszulage für MFE!
18.04.2008
Andere Verbände orientieren sich daran zum Teil im Wortlaut. Der BDK setzt sich insbesondere für eine gerechte Bewertung der kriminalpolizeilichen Kräfte ein. Aber auch Schichtzulagen und DUZ müssen den Entwicklungen angepasst werden. Die sog. "fallbezogene" Zulage für die Entschärfer ist nicht hinnehmbar: Der "Nervenkitzel ist der selbe, bis auch sie erst "hinterher schlauer" sind.
Die Bestätigung der besonderen Erschwernisse der MFE durch den Dienstherrn war lange überfällig. Bislang erhielten die MFE keinerlei Erschwerniszulage, obwohl ihr Aufgabenspektrum und ihre Erschwernisse mit denen der MEK und der OEZ seit Jahren weitestgehend vergleichbar sind. Im Gegensatz zu Schichtdienstleistenden und Entschärfern wurde den MFE bislang der Nulltarif zugemutet.
Gem. BMI-Entwurf sollen die MFE, wie die Tatbeobachter der BFH, 150Euro erhalten. Sowohl Aufgabenstellung als auch Erschwernisse der MFE und der "Tabos sind nicht vergleichbar, so dass eine Differenzierung geboten ist. Der BV BPOL fordert aufgrund der vergleichbaren Observationstätigkeit die gleiche Zulage von 300Euro für die MFE, wie sie dem MEK des BKA und den OEZ gewährt werden soll; eine Billiglösung lehnen wir ab.
Der BDK bedauert die traurige Debatte, die auf der Forumseite einer anderen Gewerkschaft entbrannt ist und solidarisiert sich mit den MFE-Angehörigen und ihren Klarstellungen. Sie wissen wovon sie reden.
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