BDK fordert: Erschwerniszulage „K“ für stark belastende Tätigkeiten bei der Hamburger Kriminalpolizei!!!
05.05.2021
Aber nicht nur im Bereich der Kinderpornografie kommen die Beschäftigten der Polizei aufgrund von stark psychisch belastenden Tätigkeiten an ihre Grenzen. Auch der ständige Umgang mit Leichen oder stark traumatisierten Opfern, beispielsweise im Bereich der Sexualdelikte oder häuslichen Gewalt sind eine immense Belastung. Durch die wiederholte Exposition an traumatischen Informationen kann es zu einer Reihe von psychischen und psychosomatischen Beschwerdebildern kommen. Aufgrund der erhöhten Gefahr, zu erkranken, wäre neben einer gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsanalyse zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz eine Erschwerniszulage eine angemessene Wertschätzung für die extrem belastende aber unabdingbare Arbeit. Dies gilt natürlich nicht nur für die Beamtinnen und Beamten, sondern auch für alle Tarifbeschäftigte entsprechender Ermittlungsdienststellen, wie z.B. bei der Spurensicherung und der dort geleisteten Tatortarbeit. Denn anders als bei Beamtinnen und Beamten können Tarifbeschäftigte bei einer langwierigen, durch belastende Tätigkeiten verursachte Erkrankung in finanzielle Schwierigkeiten kommen, da sie bereits nach sechs Wochen nur noch Krankengeld beziehen. Hier entsprechend vorzusorgen ist zwar möglich, aber sehr kostenintensiv.
Die beispielhaft benannten Tätigkeiten haben eine extrem hohe Bedeutung für die Polizei und müssen durch qualifizierte, engagierte und vor allem gesunde Kolleginnen und Kollegen vorgenommen werden. Nicht selten bezahlen diese aber für ihren Einsatz einen hohen Preis: Ihre Gesundheit!
Der BDK fordert deshalb eine Erschwerniszulage „K“ für stark belastende Tätigkeiten bei der Hamburger Kriminalpolizei!!!