BDK BW vor Ort - Einführung der Bodycam in Baden-Württemberg
01.02.2019
Die baden-württembergische Polizei wird flächendeckend bis zum Sommer 2019 mit 1.350 Bodycamsystemen im Wert von 1,8 Millionen Euro ausgestattet. Die rechtlichen Grundlagen wurden bereits durch die letzte Polizeigesetzänderung im Jahr 2016 auf den Weg gebracht. Bereits dieser Schritt war in der grün-schwarzen Koalition kein einfacher - später mehr dazu.
Nach einer kurzen Einführung durch Landespolizeipräsident Gerhard Klotter führte Innenminister Thomas Strobl (CDU) aus, dass mit der landesweiten Einführung ein wichtiger Meilenstein erreicht ist. Es handle sich zwar nur um ein kleines Stück Technik, aber für ihn sei die Bodycam eine Herzensangelegenheit. Durch deren Einsatz soll die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen sicherer gemacht werden. Gewalt gegen Polizeikräfte - aber auch gegen Feuerwehr oder Rettungsdienst - sei nicht einfach hinnehmbar, man müsse handeln. Der Angriff auf Kräfte, die ihre eigene Gesundheit, ja in mancher Situation ihr Leben für andere einsetzen, sei ein Angriff auf die ganze Gesellschaft und auf unsere Werte, so der Minister in Stuttgart. Bereits im Bundestag habe er intensiv an der Strafverschärfung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften mitgewirkt.
Nachdem datenschutzrechtliche Fragen geklärt und das komplexe Ausschreibungsverfahren erfolgreich durchlaufen wurde, beginnt nun die Auslieferung der Systeme, die bis zu diesem Sommer abgeschlossen sein wird.
Das System setze neben der Beweissicherung auf die präventive und deeskalierende Wirkung, zumindest gingen Studien zu vergleichbarer Technik davon aus. Ob es zu einem tatsächlichen deutlichen Rückgang der Gewalt gegen Polizei kommen würde, könne seriöserweise nur gehofft werden. Stimmt.
Dieser Hoffnung schließt sich der BDK Baden-Württemberg uneingeschränkt an. Jedenfalls ist die Einführung dieser neuen Technik ein richtiger Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen.
Nach der Erläuterung der Funktionsweise hatte die Presse die Möglichkeit Fragen zu stellen. Die wesentliche Frage wurde dann aus unserer Sicht auch gestellt - wie gestalten sich die aktuellen Verhandlungen zum erweiterten Einsatz der Bodycam in der Regierungskoalition. Denn derzeit kann sie nicht in geschlossenen Räumen genutzt werden. Der Minister skizzierte dabei folgende Lage: Eine Tätlichkeit, eine Messerattacke verlagert sich vom Vorgarten in den Flur - die Polizei folgt. Jetzt muss die Kollegin mit Bodycam beim Übertreten der Schwelle daran denken, die im Vorgarten aktivierte Kamera auszuschalten. Das ist weder praktikabel noch sinnvoll. Da können wir unserem Innenminister nur beipflichten. Man sei in liebevollen Gesprächen mit dem Koalitionspartner, so Strobl gegenüber der Presse.
Der grundgesetzliche Schutz der Wohnung ist ein hohes Gut - im geschilderten Sachverhalt haben die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen unstrittig die Aufgabe, schwerpunktmäßig präventivpolizeilich die Gefahrenabwehr bzw. Störungsbeseitigung vorzunehmen. Sie dürfen (ja müssen) dazu die Wohnung betreten, sie dürfen nach dem Polizeigesetz Maßnahmen auch durch unmittelbaren Zwang durchsetzen, also Gewalt anwenden, der je nach Fallgestaltung bis zu einem Schusswaffeneinsatz gegen den Messerangreifer gehen kann. Aber die Kamera, die müssen sie im Gebäude ausschalten.
Schon zweimal kein Verständnis muss man dafür haben, dass dies auch für öffentlich zugängliche Gebäude wie Gaststätten oder Ladengeschäfte gilt - dort muss die Bodycam bei Betreten ebenfalls ausgeschaltet werden.
Die Hürden für den Einsatz der Bodycam sind gesetzlich normiert - es geht um Leib und Leben. In der Abwägung zwischen diesen beiden Rechtsgütern und dem Schutz der Wohnung fiele es mir recht leicht, mich für eine Seite zu entscheiden - auch weil ich in meiner (zugegeben) kurzen Zeit im Streifendienst oder später im KDD dynamische und eskalative Lagen in Wohnungen und Gaststätten erlebt habe.
Ich hätte mir damals gewünscht, dass einige dieser Geschehnisse durch eine Bodycam aufgezeichnet werden hätten können, denn wenn es vor Gericht zählt, wird manch gewalttätiger Schläger, der KollegInnen schwer verletzt hat, zum lammfrommen Musterbürger. Da spricht dann die Aufzeichnung des Vorkommnisses in Bild und Ton die wahre Sprache.
Also, wir als BDK BW unterstützen die Forderung des Innenministers zur rechtlichen Nachbesserung der Einsatzmöglichkeiten und werden dieses Thema in unsere Gespräche mit der Politik mitnehmen. Und vor allem wünschen auch wir allen Kolleginnen und Kollegen bei S und K, dass sie nach dem Dienst wieder gesund und unverletzt bei ihren Familien ankommen.