BDK BW vor Ort - 4. Landesweiter Tag des Opferschutzes

21.11.2018

21. November 2018 - Innenministerium Baden-Württemberg.
BDK BW vor Ort - 4. Landesweiter Tag des Opferschutzes

Der kurze Bericht soll mit dem stärksten und nachhaltigsten Eindruck beginnen. Eine Kollegin und drei Kollegen schilderten ihre persönliche Erfahrung in einem Einsatz, im täglichen Dienst oder schlicht und ergreifend auf dem Polizeiposten zu Beginn des Spätdienstes. Im letzten Fall kam es sogar zu einem Schusswaffengebrauch, da der Täter mehrere Beamte mit Messern verletzt hatte. Das wirkt. Sie alle sind Opfer geworden. In erster Linie Opfer aufgrund unseres Berufes, manche davon, weil sie eine Uniform trugen und weil sie für die Sicherheit und Ordnung in unserem Land tagtäglich konsequent einstehen. Das macht nachdenklich.

Deswegen war es richtig, den 4. landesweiten Tag des Opfersschutzes unter das Motto "Wenn Helfer zu Opfern werden - Gewalt gegen Polizeibeamte" zu stellen. Doch die Ausstellung und die Vorträge zeigten, dass das Problem der Gewalt und Respektlosigkeit größer zu fassen ist. In der Begleitausstellung bzw. an den Ständen waren beispielsweise Berichte von Feuerwehrleuten oder von Rettungssanitätern zu lesen, die ebenfalls Opfer wurden - aufgrund ihres Berufes.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte in seinem Grußwort: "Ein Angriff auf eine Polizistin oder einen Polizist, ist ein Angriff  auf uns alle - auf die Gesellschaft." Und er ergänzte: "Wenn die gute Kinderstube versagt - und das tut sie offensichtlich häufiger - dürfen wir das nicht einfach hinnehmen."

Diesen Punkten möchte ich als BDK-Landesvorsitzender gar nichts mehr hinzufügen, denn Recht hat er.

Die vielen Vorträge beleuchteten neben der aktuellen Lage, wissenschaftliche Ergebnisse, Projekte der Justiz und eben auch persönliche Erfahrungen. Eine insgesamt gelungene Veranstaltung.

Alle Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg werden in Kürze die neue Broschüre "Und jetzt?" erhalten. Es ist eine Orientierungshilfe für im Dienst geschädigte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte.

Eine Anmerkung muss mir dazu erlaubt sein (wenngleich die Neuregelung absolut richtig ist): Wir hätten uns sehr gewünscht (und wir haben es im Anhörungsverfahren ausgeführt), dass die Kolleginnen und Kollegen nicht erst dann vom Dienstherren finanziell unterstützt werden, nachdem sie einen titulierten Anspruch auf Schmerzensgeld gerichtlich erwirkt haben, sondern bereits auf dem Weg dorthin. Denn dieser Weg kann sehr steinig, aufwändig und belastend sein und er kostet Geld. Sie klagen ihr Recht ein, weil sie diesen Beruf ergriffen haben, motiviert und engagiert zur Tat geschritten sind und genau deswegen verletzt wurden. Das ist eben nicht vergleichbar mit einem normalen Zivilprozess. Also nachbessern!

LaVO Steffen Mayer