BDK BW gratuliert Dr. Michael Karpf zur Wiederwahl

13.02.2019

Als Hauptvertrauensperson schwerbehinderter Menschen ist Dr. Michael Karpf schon weit über zehn Jahre tätig, jetzt wurde er für eine neue Amtszeit wiedergewählt. Zudem ein Blick auf die Quote schwerbehinderter Beschäftigter in der Polizei.
BDK BW gratuliert Dr. Michael Karpf zur Wiederwahl

Herzlichen Glückwunsch!

Der BDK-Landesvorsitzende Steffen Mayer nutzte die kurzen Wege und gratulierte Dr. Michael Karpf heute persönlich. Schließlich befindet sich die Geschäftsstelle von Dr. Karpf im LKA BW direkt neben seinem Büro. Es war allerdings gar nicht so einfach, den vielbeschäftigten Experten einmal abzupassen. Denn häufig ist er unterwegs oder kommt erst spät abends ins LKA BW.

Von der Ferne gratulieren wir auch herzlich seinen Stellvertreterinnen und Stellvertretern Torsten Fröhlich, Gernot Jungmann, Christina Wunner und Dean Rittershofer.

Auch bei den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen in den Dienststellen und Einrichtungen der Polizei wurde jüngst gewählt.

Allen Vertrauenspersonen und Stellvertreter/innen wünschen wir für die Amtszeit alles Gute und viele Erfolge, denn ihre Arbeit ist wichtig!

Zur Quote schwerbehinderter Beschäftigter in der Polizei

Uns erreichten kürzlich Schreiben, die eine kurze Bewertung erforderlich machen - und es passt ganz gut in diesen Beitrag.

Diese Quote ist seit 2013 kontinuierlich rückläufig und liegt derzeit bereits leicht unter 5 %. Ein Umstand gegen den die Personalvertretungen und Schwerbehindertenvertretung gemeinsam entgegen wirken müssen. Denn die Unterschreitung der 5 % Mindesbeschäftigungsquote kann finanzielle Nachteile in Form von Ausgleichsabgaben nach sich ziehen.

Zudem sollte der Öffentliche Dienst und darunter auch die Polizei als Vorbild agieren und verstärkt qualifizierte Menschen mit Handicap in Lohn und Brot bringen.