BDK BW gratuliert den Mobilen Einsatzkommandos zum 50-jährigen Bestehen
06.05.2022
Was neben Lob seitens Politik getan werden kann
Die Mobilen Einsatzkommandos sind aus der kriminalpolizeilichen Alltagsarbeit schon lange nicht mehr wegzudenken. Die potentiellen Einsatzlagen haben sich in den letzten Jahren nochmals fortentwickelt, insbesondere mit Blick auf Szenarios im Bereich des Terrorismus sogar deutlich verschärft. Wir halten es als BDK BW deswegen für geboten, regelmäßig einen genauen Blick auf die Ausrüstung und den Stand der Technik zu werfen. Hier darf nicht gespart werden und es ist sinnvoll die Beamtinnen und Beamten der Kommandos direkt und von Anfang an in die Beschaffungsüberlegungen einzubeziehen.
Der BDK kann sich nach wie vor gut vorstellen, dass die MEK in die originäre kriminalpolizeiliche Struktur reintegriert werden. Das hat beispielsweise Vorteile in den Themenkreisen Personalrekrutierung und Anschlussverwendung. Wir stehen solchen Überlegungen jedenfalls offen gegenüber.
In Sachen personelle Ausstattung sind wir der Auffassung, dass eine spürbare Erhöhung der Anzahl der Kommandobeamtinnen und -beamten sachgerecht wäre. Gerade die Einsatzlagen im Bereich des Staatsschutzes binden seit Jahren enorme personelle Ressourcen. Ein guter Gedanke wäre hier speziell die Einrichtung eines Staatsschutz-MEK mit solider personeller Ausstattung von Anfang an – auch ausgelegt auf Langzeitverfahren. Das würde zur Entlastung in den restlichen Kommandos und für Aufgaben im Bereich OK und Schwerkriminalität führen. Dass es hier einen speziellen Bedarf gab und gibt, zeigt die Einrichtung der Fahndungs- und Observationseinheit Staatsschutz im LKA, die wiederum jedoch nicht als MEK ausgestaltet wurde. Die Praxis sucht sich ihren Weg.
Weiterhin zeigt sich gerade auch an der Arbeit bzw. den Arbeitszeiten der MEK, dass es deutlich Nachholbedarf bei der Ausbezahlung von geleisteter Mehrarbeit gibt – denn ein zeitliches Abgleiten ist vielfach gar nicht möglich, nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz. Neben der Mehrarbeitsvergütung sind dringend auch die LoD-Sätze an eine zeitgemäße Höhe anzupassen. Ein Polizeibeamter bekommt für eine Nachtdienststunde am Montag, Dienstag oder Mittwoch 1,28 Euro Zulage oder am Samstagnachmittag 0,77 Euro je Stunde – das geht bis zu einem „Spitzensatz“ von 3,71 Euro je Stunde beispielsweise am Feiertag.
Für den Bereich der Rufbereitschaft halten wir weiterhin eine bessere Anrechnung als 1 zu 8 für sinnvoll. Mindestens an Wochenenden und an Feiertagen ist hier eine verbesserte Quote zielführend.
Auf die Arbeit unser MEK-Kolleginnen und MEK-Kollegen ist jedenfalls stets Verlass, auch wenn an den Rahmenbedingungen seitens Politik noch gearbeitet werden kann.
Wir sagen Danke MEK! Gut, dass es euch gibt!
Externer Link:
- Pressemitteilung IM BW, 05.05.2022