BDK BW begrüßt die Stuttgarter Erklärung der IMK
04.12.2021
Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat aktuell den Vorsitz der IMK und lud jüngst zum zweiten Mal 2021 seine Amtskollegin und seine Amtskollegen nach Stuttgart ein. Corona-bedingt wurde dieses Mal eine Hybridveranstaltung durchgeführt.
Herausgreifen möchten wir in diesem BDK-Beitrag die Stuttgarter Erklärung gegen Hass und Hetze vom 2. Dezember 2021 mit dem Untertitel „Hass und Hetze gemeinsam die Stirn bieten – online und offline“.
Das Thema ist wichtig, deswegen haben wir auch eines der damit verbundenen Themen „Aggressionen gegen Menschen in öffentlichen Ämtern“ in der aktuellen Dezember-Ausgabe unserer Verbandszeitschrift Der Kriminalist gezielt aufgegriffen, denn Hass und Hetze kanalisieren sich online und offline, mit teils weitreichenden Folgen. In manchen Fällen kommt es dabei auch zu physischen Übergriffen oder mehr – jedenfalls sehr häufig zu psychischen Belastungen. Viele Opfer von Rassismus oder Sexismus, Homophobie oder anderer gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit werden das bestätigen können. Solche Angriffe machen etwas mit einem.
Wir pflichten der IMK deswegen ausdrücklich bei, dass Hass und Hetze den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden und unsere Gesellschaft von innen vergiften, wie es eingangs in der Erklärung heißt. Dabei ist eine konsequente Strafverfolgung nur ein Baustein gegen Hass und Hetze, wichtig ist eine gesamtgesellschaftliche Ächtung und beispielsweise auch im Internet eine Rückkehr zu einer anständigen Gesprächskultur, bei der man andere Meinungen aushält und fair miteinander umgeht.
Dass Thomas Strobl und die IMK dabei auch ausdrücklich das Thema Antisemitismus ansprechen, setzt die Bestrebungen in Baden-Württemberg der letzten Jahre konsequent fort und ist ebenfalls zu begrüßen. Jedenfalls trägt die Unterzeichnung der Stuttgarter Erklärung in der Stuttgarter Synagoge die Handschrift unserer Innenministers, sogar im doppelten Wortsinn.
Bei den Maßnahmen hätten wir uns gewünscht, dass hinsichtlich der Bekämpfung der online stattfindenden Kriminalität deutlich der Hinweis dazu gehört hätte, dass ohne Mindestdatenspeicherung (auch Vorratsdatenspeicherung genannt), eben eine Rückverfolgung der Personen und eine Identifizierung der Straftäter nicht immer möglich ist und dass wir eine verfassungskonforme Regelung dazu benötigen. Während in einem Verfahren vor dem EuGH derzeit über die aktuelle deutsche Regelung der Vorratsdatenspeicherung beraten wird und die Anzeichen deutlicher werden, dass die jetzige Regelung nicht EU-rechtskonform ist, sollte gerade dies ein Ansporn sein. Ein Ansporn an die Innenminister:innen und -senator:innen, eine verfassungskonforme Lösung auf den Weg zu bringen. Damit Worten auch Taten folgen können.
Gleichsam fordern wir als BDK BW den Innenminister dazu auf, zusätzliche Stellen in der Polizei BW zu schaffen, um konsequent gegen Hass und Hetze vorzugehen, wenn das NetzDG in Kürze voll greift und das BKA die Verfahren in die Länder abgeben wird. Schritt 1 ist mit der Erklärung getan, jetzt brauchen wir Schritt 2 aus dem Landes-Ministerium! Und nebenbei ist das nur eines der Themen, die im Ländle noch nicht mit Polizeipersonal hinterlegt wurde.
Wir verweisen an dieser Stelle auf das Arbeitspapier „Kriminalität und Kriminalitätsbekämpfung 2020“, das federführend im Innenministerium erarbeitet wurde – gemeinsam mit den Leiter:innen der Kriminalpolizeidirektionen des Landes – ein werthaltiges Papier, dass auch Eingang in den Koalitionsvertrag fand.
Externe Links:
- Direktlink zur Stuttgarter Erklärung der IMK vom 02.12.2021
- Pressemitteilung vom 02.12.2021 zur Stuttgarter Erklärung auf baden-wuerttemberg.de
- Pressemitteilung vom 03.12.2021 zur IMK gesamt auf baden-wuerttemberg.de