BDK BW begrüßt bundesweite Regelung für AKLS in der StPO

06.03.2021

Das Automatische Kennzeichenlesesystem (AKLS) ist ein klassisches Stück Technik, das heutzutage entlastet und unterstützt.
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06.03.2021

Vielen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern ist die Situation sicher schon einmal begegnet, nein nicht der Blitzer, sondern ein Streifenwagen, der beispielsweise an einer Autobahnausfahrt steht und den Verkehr beachtet. Die Gründe sind unterschiedlich, jedenfalls wissen jede Kollegin und jeder Kollege, dass diese Arbeit, im fließenden Verkehr Fahrzeug, Kennzeichen und Insassen zu beobachten sehr anstrengend ist. Je nach Witterung und Tageslicht ist die Arbeit fehleranfällig und am Ende sind wir alle Menschen. Auch ein AKLS ist nicht zu einhundertprozent perfekt, aber es ist ein Stück Technik, das zweifelsfrei entlastet und unterstützt. Zudem erhöht ein solches System aus unserer Sicht sogar den Datenschutz. Die automatisierte Abfrage im Datenbestand warnt die Beamtin oder den Beamten nur im Trefferfall. Und nebenbei bemerkt, ein Autokennzeichen ist kein besonders sensibles Datum, ähnlich einer IP-Adresse in den virtuellen Welten.

Baden-Württemberg ist seit einiger Zeit ein Verfechter für die Schaffung von bundesweiten Regelungen in der Strafprozessordnung. Wenngleich wir eingestehen müssen, dass unsere polizeirechtlich geschaffenen Regelungen vor rund zwei Jahren bei der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht Mängel aufwiesen. Wir berichteten seinerzeit auch an dieser Stelle darüber. Nun jedenfalls kommt grünes Licht aus dem Bundesrat. Dabei soll die Bundesregierung nach Vorschlag des Bundesrates prüfen, ob unter bestimmten Voraussetzungen nicht eine Speicherung der Daten für einen bestimmten Zeitraum ermöglicht werden kann. Heise beschreibt dies treffend als ein Quick-Freeze-Verfahren, dass hier im Übrigen im Vergleich zur Bestandsdatenspeicherung (a. k. a. Vorratsdatenspeicherung) durchaus überlegenswert ist.

Die Regelung für das AKLS ist nur ein Punkt aus dem Tagesordnungspunkt 26 der Bundesratssitzung, der Gesetzesentwurf der Bundesregierung enthält einige weitere Punkte zur Änderung der StPO, auf die wir an dieser Stelle nicht eingehen.

In der Gesamtschau begrüßen wir die Bestrebungen der Landesregierung das Thema im Bundesrat zu unterstützen und voranzubringen – die Einführung einer spezialgesetzlichen Regelung für das AKLS in der StPO war überfällig.

 

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