BDK Bundespolizei zur Reform des Bundespolizeigesetzes: Da wäre mehr drin gewesen
08.01.2024
Berlin, 21.12.23 – Der Bund Deutscher Kriminalbeamter – Verband Bundespolizei begrüßt, dass nun endlich der Gesetzesentwurf im Kabinett behandelt wurde. Das aktuelle Bundespolizeigesetz stammt in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1994. In den fast dreißig Jahren hat die Entwicklung, insbesondere im Digitalen, einen Sprung gemacht und die Novellierung war längst überfällig. Zudem mussten ohnehin Änderungen vorgenommen werden, weil das Bundesverfassungsgericht bereits 2016 wesentliche Teile des BKA-Gesetzes im Bereich der Datenerhebung und -übermittlung für verfassungswidrig erklärt hat und diese auch das Bundespolizeigesetz betrifft.
Ein klarer Auftrag und ein Profil sind wieder nicht zu erkennen
„Grundsätzlich ist es gut, dass diese Reform jetzt kommen soll, nachdem wir bereits nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag in der letzten Legislaturperiode fest damit gerechnet hatten, dass die Entwicklung der Bundespolizei zu einer modernen Polizeibehörde voranschreitet. Unter dem Aspekt der Anpassung der nationalen Sicherheitsstrategie hätte die Bundespolizei mit einem klaren Auftrag und Profil versehen werden können. Diese Chance wurde jedoch vertan. Diverse Überschneidungen von Zuständigkeiten, die eine effektive Polizeiarbeit verhindern, werden mit diesem Entwurf manifestiert. Stattdessen wurden viele – wenn auch wichtige –Detailanpassungen vorgenommen.
Wir als BDK haben uns für eine moderate und insbesondere für die Bürger*innen nachvollziehbare Zuständigkeitserweiterung ausgesprochen, um Kriminalität wirksamer bekämpfen zu können. Die Aufteilung der präventiven und repressiven Zuständigkeit auf mehrere Behörden schafft nicht nachvollziehbare Schnittmengenprobleme. Diese klar zu regeln, wäre auch im Interesse der Länder. Bundesinnenministerin Faeser (SPD) möchten wir dennoch ermutigen, sich dafür einzusetzen. So wie das Gesetz ist auch die Behörde selbst in die Jahre gekommen. Wir brauchen frischen Wind auf allen Ebenen. Mit dem Gesetz hätte es aus unserer Sicht auch eine Organisationsreform geben müssen. Eine Stärkung der Kriminalitätsbekämpfung innerhalb der Bundespolizei ist essenziell, um die Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten.“
so Tibor Rumpf, der Vorsitzende vom Bund Deutscher Kriminalbeamter – Verband Bundespolizei.
Positive Signale für eine moderne Polizei
Michael Labetzke, der stellv. Vorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter – Verband Bundespolizei, ordnet den Gesetzesentwurf aus einem anderen Blickwinkel ein:
„Wir ermöglichen der Bundespolizei die Erfüllung ihrer Aufgaben. Es ist gut, dass hierbei die Balance gehalten wird zwischen neuen Eingriffsbefugnissen und effektivem Grundrechtsschutz. Dass die sog. „Quellen-TKÜ“ sowie die „Online-Durchsuchung“ nicht kommen, begrüßen wir. Denn diese Maßnahmen haben in einem auf Prävention ausgerichtetem Polizeigesetz ohnehin nichts zu suchen und würden kaum genutzt werden.
Hier handelt es sich um eine Scheindebatte von Scharfmachern und es ist gut, dass dem nicht nachgegeben wurde. Gleichwohl hätte ich mir mehr Zuständigkeit gewünscht, um das Profil der Bundespolizei zu schärfen und so effektiver und effizienter Kriminalität zu bekämpfen.
Besonders gut - und das möchte ich an dieser Stelle einmal hervorheben - sind die Regelungen hinsichtlich des verbesserten Datenschutzes sowie die Legitimations- und Kennzeichnungspflicht. Diese Bürger:innennähe schafft Transparenz und ist Ausdruck einer modernen Polizei.“