BDK Bundespolizei begrüßt die Unterzeichnung der "Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei zur Förderung der Personalentwicklung" im höheren Dienst….

04.08.2016

…fordert jedoch nachdrücklich eine schnelle Ausweitung des Programms
BDK Bundespolizei begrüßt die Unterzeichnung der "Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei zur Förderung der Personalentwicklung" im höheren Dienst….

Berlin, 04.08.16 - Die damit verbundene Förderung individueller Personalentwicklung und der damit einhergehende Blick über den Tellerrand der eigenen Behörde sind zweifellos wichtige Aspekte.

Kritisch anzumerken ist jedoch, dass damit das höchst umstrittene Personalentwicklungskonzept weiter zementiert wird. Aus Sicht des BDK BPOL ist das PEK, so wie es jetzt in Kraft gesetzt wurde, nicht akzeptabel. Hier wird überproportional auf Führungskarrieren gesetzt, während die für eine Entwicklung der Kriminalitätsbekämpfung erforderlichen Fachkarrieren nur auf sehr wenigen Positionen gefördert werden. Hier ist das PEK unbedingt nachzubessern da ansonsten ein weiteres Ausbluten von kriminalistischem Fachwissen in den nächsten Jahren zu erwarten ist.

Flankierend zur Anpassung des PEK müsste daher die Kooperation mit dem BKA dringend auch auf den gehobenen Dienst ausgedehnt werden und die seit 2001 suspendierte Aufstiegsausbildung unverzüglich wieder aufgenommen werden. Dies ist wegen der dramatischen Überalterung in den Ermittlungsdienststellen der BPOL, fehlender Fortbildungskapazitäten für den kriminalpolizeilichen Bereich und der nach wie vor quälend antiquierten "Breiten- Querschnittsgrundvermittlungs-Ausbildung" der BPOL dringend erforderlich.

Die Ermittlungsbereiche der BPOL benötigen dringend ausgebildete Kriminalisten, welche mit fachlicher Expertise ohne "Learning by doing" eingesetzt werden können.


Bereits in unserem jüngst vorgestellten "5 Punkte Plan" sind wir auf die Notwendigkeit der Nachwuchsgewinnung für die Kriminalitätsbekämpfung eingegangen. Neben dem BKA als Partner darf sich die BPOL nicht scheuen, neue Wege zu beschreiten. So sollte auch darüber nachgedacht werden, einen Direkteinstieg für die Kriminalitätsbekämpfung der BPOL zu eröffnen.

Fachspezifische Masterstudiengänge diverser Universitäten bieten einen entsprechenden Unterbau oder könnten eine Zugangsvoraussetzung für eine KKA-Ausbildung sein, die im Auftrag der BPOL im BKA oder einem anderen Bundesland mit K-Ausbildung absolviert werden könnte.

Leider ist es der Personalabteilung der BPOL bisher verborgen geblieben, wie viele junge Kommissarsanwärter/innen bzw. bereits ausgebildete Kollegen/innen derartige Masterabschlüsse in der Tasche haben und dennoch eine Aufgabe erfüllen, die in keinster Weise ihrer Qualifikation entspricht und auch in den nächsten Jahren nicht die Möglichkeit haben werden ihr aktuelles Wissen für die Organisation einzusetzen.

Auch ist es bisher leider immer noch nicht dazu gekommen, die seit Jahren beschlossene 6monatige Verwendungsfortbildung vor Einsatz im kriminalpolizeilichen Aufgabenbereich umzusetzen. Auch dieser pragmatische Ansatz könnte schnelle Entlastung bringen, wenn die Perso-nalabteilung nur ein wenig flexibler wäre und die Kooperation mit Anderen konsequenter vorantreiben würde.

Denn auch das würde den Beteiligten einen Blick über den Tellerrand ermöglichen und nicht nur einigen wenigen ausgewählten Führungskräften.