BDK bezieht Stellung zur Abschaffung der Praxisgebühr in der Landespolizei

12.12.2012

Im Rahmen einer Verbandsanhörung wurden die Gewerkschaften und Berufsvertretungen der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern aufgerufen, zu dem vorgelegten Referentenentwurf aus dem Ministerium für Inneres und Sport zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten Stellung zu beziehen. Einziges Ziel dieses Entwurfes ist es, die von der Bundesregierung beschlossene Abschaffung der so genannten Praxisgebühr auf das Heilfürsorgerecht des Landes zu übertragen.
BDK bezieht Stellung zur Abschaffung der Praxisgebühr in der Landespolizei

Nun fragt sich mancher Leser vielleicht, weshalb unser Ministerium hier agiert, wo doch die Bundesregierung einen Beschluss bereits gefasst hat. Der Grund ist recht einfach. Das Heilfürsorgerecht liegt in der Verantwortung des Landes und so muss auch die oben genannte Verordnung geändert werden, um die für alle gesetzlich Krankenversicherten geltende Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 auf die heilfürsorgeberechtigten Mitarbeiter der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns übertragen zu können.

Der Referentenentwurf selbst fand die volle Zustimmung unseres Landesverbandes, da eine Gleichstellung der Polizeivollzugsbeamten unseres Bundeslandes mit den Anspruchsberechtigten der gesetzlichen Krankenkassen durch die Streichung einiger Absätze in der für uns geltenden Heilfürsorgeverordnung zu erreichen ist. Gleiches gilt auch für das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Januar 2013.

Da es in der Vergangenheit Verbandsanhörungen mit teilweise sehr strittigen Auffassungen zu einzelnen Punkten gab, bleibt für die Zukunft zu hoffen, dass kommende Anhörungen ebenfalls übereinstimmende Meinungen hervorbringen.