BDK bezieht Stellung zur Abschaffung der Praxisgebühr in der Landespolizei
12.12.2012
Nun fragt sich mancher Leser vielleicht, weshalb unser Ministerium hier agiert, wo doch die Bundesregierung einen Beschluss bereits gefasst hat. Der Grund ist recht einfach. Das Heilfürsorgerecht liegt in der Verantwortung des Landes und so muss auch die oben genannte Verordnung geändert werden, um die für alle gesetzlich Krankenversicherten geltende Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 auf die heilfürsorgeberechtigten Mitarbeiter der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns übertragen zu können.
Der Referentenentwurf selbst fand die volle Zustimmung unseres Landesverbandes, da eine Gleichstellung der Polizeivollzugsbeamten unseres Bundeslandes mit den Anspruchsberechtigten der gesetzlichen Krankenkassen durch die Streichung einiger Absätze in der für uns geltenden Heilfürsorgeverordnung zu erreichen ist. Gleiches gilt auch für das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Januar 2013.
Da es in der Vergangenheit Verbandsanhörungen mit teilweise sehr strittigen Auffassungen zu einzelnen Punkten gab, bleibt für die Zukunft zu hoffen, dass kommende Anhörungen ebenfalls übereinstimmende Meinungen hervorbringen.