BDK begrüßt Sicherheitskooperation zwischen Bundespolizei und Bayerischer Polizei
08.08.2013
Das Abkommen erwähnt nicht nur -wie üblich- die sichtbare Präsenz, sondern auch "die wirkungsvollere Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung". Der BDK hofft, dass damit auch die Kriminalitätssachbearbeitung gemeint ist. Es scheint in Bayern noch Bereiche ohne gemeinsame Fahndungs- oder Ermittlungsgruppen zu geben. Mit-, statt Nebeneinander ist offensichtlich regional noch unterschiedlich ausgeprägt und sollte optimiert werden. Da sich schutz- und kriminalpolizeiliches Wirken einander ergänzen, wünscht der BDK den Akteuren in beiden Aufgabenfeldern eine glückliche Hand bei der praktischen Umsetzung sowie eine möglichst ausgewogene Angleichung der nötigen Qualitätsstandards.
Das Fazit des bayerischen Innenministers: "Mit unserer neuen Kooperationsvereinbarung können wir die Spitzenposition Bayerns bei der Inneren Sicherheit noch weiter ausbauen", ist mit begrenzter Sicht auf Bayern verständlich. Es wäre aber im Interesse aller „Sicherheitsarchitekten“ erfreulich, wenn alle Bundesländer und unsere europäischen Nachbarn eine gemeinsame „Spitzengruppe“ bilden könnten.
"Bund und Land – Hand in Hand, das wird zum normalen polizeilichen Alltag werden", so reimte Bundesinnenminister Friedrich abschließend. Dieses zukunftsorientierte Schlusswort klang schon harmonischer. Wir werden sehen, inwieweit diese Kooperationsvereinbarung mit Leben erfüllt werden wird oder ob auch dieses Papier geduldig ist.