BDK begrüßt neue Erschwerniszulagenverordnung
28.08.2014
Allerdings sieht der BDK auch Nachbesserungsbedarf, da nicht allen sachgerechten Forderungen entsprochen wird.
Dazu der BDK-Landesvorsitzender Riccardo Nemitz (40): „Wir erhoffen uns mit der neuen Verordnung ein Stück mehr Anerkennung für die Arbeit der Polizeibeamten einschließlich der Kriminalpolizei. Vor dem Hintergrund des stetigen Personalabbaus und der daraus resultierenden Arbeitsverdichtung, war diese Regelung längst überfällig!“ Die neue Verordnung löst die bisherigen Regelungen ab, welche bislang aus dem Bund auf das Land übertragen wurden. Nicht übersehen dürfe man jedoch, dass diverse Beträge der neuen Regelung, an die auf Bundesebene sichtlich nicht heranreichen, so Nemitz weiter.
In den Prozess der Erstellung des Verordnungsentwurfes brachte sich der BDK in gewohnter konstruktiv-kritischer Art- und Weise mit soliden und rechtlich fundiert ausgearbeiteten Stellungnahmen sowie Gesprächen im Finanz- und Innenministerium ein.
Was sich speziell für die Kolleginnen und Kollegen in der Kriminalitätsbekämpfung ändert?
- Bei Dienst zu unregelmäßigen Zeiten, wie Nachtstunden und
- sowie an Sonn- und Feiertagen, werden die Beträge angehoben.
- Die Zulagen für den Wechselschichtdienst werden angehoben. Dies betrifft die Kolleginnen und Kollegen des Kriminaldauerdienstes (KDD) und der Allgemeinen Kriminaltechnik.
- Die Zulagen für die die Spezialeinheiten (SEK, MEK) sowie Verdeckten Ermittler wurden angehoben.
- Neu eingeführt wurden Zulagen für die Tatbeobachter und mobilen Fahndungseinheiten.
Besonderes Augenmerk findet aus Sicht des BDK die Berücksichtigung der mobilen Fahndungseinheiten. Bislang gingen diese in Brandenburg leer aus. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Fahnder weder eine Schichtzulage noch sonst eine besondere Vergütung bekamen, aber stetig ihre privates Leben „über den Haufen werfen“ müssen, weil sich die dienstlichen Erfordernisse nun einmal jederzeit ändern können, werden hiermit die Arbeit und die damit verbundenen Erschwernisse sowie Gefahren nun endlich besser als bisher anerkannt. Wir freuen uns für die Kolleginnen und Kollegen der mobilen Fahndungseinheiten.
Nun ist es angezeigt, Klarheit darüber zu schaffen, wie „Mobile Fahndungseinheiten“ im Sinne der Verordnung definiert sind. Unstreitig ist, dass hierbei Organisationseinheiten zu bezeichnen sind, welche Fahndungstätigkeit insbesondere außerhalb der Dienststellen und gedeckt aufführen. Dazu definiert der BDK Kollegen von folgenden Organisationseinheiten:
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- Operative Fahndung,
- MEGA,
- Zielfahndung,
- IMSI-Catcher / TE,
- Zeugenschutz.
Der BDK wird sich entsprechend einsetzen, dass dies auch seitens des Ministeriums so gesehen wird. Leicht wird dies allerdings nicht werden.
Nicht alle Zulagen, wie der BDK diese gefordert hatte, wurden vom Finanz- und Innenministerium aufgenommen.
Wesentliche Änderungen aufgrund der Brandenburgischen Erschwerniszulagenverordnung im Überblick:
Rückfragen:
0174 1740544
Riccardo Nemitz
Landesvorsitzende