BDK begrüßt Erstellung eines öffentlichen Berliner OK-Lagebildes

11.12.2019

Fortentwicklung des Straf- und Strafprozessrechts erforderlich • Kriminalpolizei benötigt adäquate technische Mittel
BDK begrüßt Erstellung eines öffentlichen Berliner OK-Lagebildes

Anlässlich der Veröffentlichung des Berliner Lagebildes zur Organisierten Kriminalität sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Carsten Milius:

„Wir freuen uns über die grundsätzlich erfolgreiche Arbeit des Landeskriminalamtes bei Ermittlungen rund um die Organisierte Kriminalität. Diese Erfolge sind bemerkenswert, da es nach dem Anschlage am Breitscheidplatz zu deutlichen Personalverschiebungen in Richtung des polizeilichen Staatsschutzes kam und die OK-Bekämpfung trotzdem mit Nachdruck gewährleistet wird.


Organisierte Kriminalität findet in der Regel im Verborgenen statt, wir gehen deshalb von einem hohen Dunkelfeld aus. Natürlich benötigt die umfassende Bekämpfung von OK auch personelle Ressourcen, aber Personalzuwachs wird in der Folge zu steigenden Fallzahlen führen – dieser Zusammenhang muss immer beachtet werden.


Um die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität noch wirkungsvoller und nachhaltiger zu gestalten und am Ende für umfassende gerichtsfeste Beweise sorgen zu können, bedarf es der Fortentwicklung des Straf- und Strafprozessrechts. Insbesondere ist dabei der Blick auf retrograd zu erhebende Telekommunikationsdaten, eine echte Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung sowie die verfassungsgemäße Überwachung von Messengern und anderen Kommunikationsdiensten zu richten.


Die Herausforderung, mit der technischen Entwicklung mithalten und der Organisierten Kriminalität auf Augenhöhe begegnen zu können, ist ungebrochen hoch. Der Umgang mit modernen Kommunikationsformen, mit der Auswertung von massenhaft Daten oder beispielsweise der Verlagerung von Kriminalität aller Art in das Internet, erfordert eine dementsprechende technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden.“