BDK begrüßt Entscheidung des OVG Lüneburg und gratuliert den Gymnasiallehrern
01.07.2015
Aus der Serie: wo bleibt Niedersachsen
Mit großer Freude und Genugtuung hat der BDK Niedersachsen die
Entscheidung des OVG Lüneburg (5 KN 148/14) vom 09.06.2015 zur
Kenntnis genommen.
In der Entscheidung zur Wochenarbeitszeiterhöhung nur für
Gymnasiallehrkräfte spricht das OVG eine deutliche Sprache
(Fürsorgepflichtverletzung, Willkür...).
Wir gratulieren den Gymnasiallehrkräften und bemerken dazu, dass es
sich lohnt gegen Fehlentscheidungen der Regierenden die Gerichtsbarkeit
anzurufen.
Nun stellt sich für die anderen Ressorts des öffentlichen Dienstes aber die
Frage: Wie geht die Landesregierung im Rahmen der
Nachtragshaushaltsaufstellung (740 neue Gymnasiallehrkräfte in einem
Volumen von 40Mio. €) mit diesen Mehrausgaben um?
Werden erneut Stellen aus anderen Ressorts (wie bereits geschehen, bei
der Polizei wurden 70 „Vollzeiteinheiten“ gestrichen) herausgestrichen
bzw. nicht wiederbesetzt? Müssen wiederum andere Bereiche wegen
politischer Fehlleistungen leiden?
Wir sagen nein und fordern, da es jetzt eh einen Nachtragshaushalt geben
muss, die Chance wegen der auch immer höher werdenden
Steuereinnahmen zu nutzen und die dringenden Strukturverbesserungen
für die Polizei anzupacken. Es fehlt immer noch ein nachhaltiges
Stellenhebungsprogramm insbesondere im Bereich A 10
(Polizeioberkommissar/-in und Kriminaloberkommissar/-in).
Was sagte der Innenminister Boris Pistorius doch nach der Wahl 2013:
„10 Jahre Wartezeit bis zum Oberkommissar geht gar nicht“.
Stimmt, „anpacken, besser machen“ war das Wahlmotto der SPD. Nun fangt endlich an!
Der geschäftsführende Landesvorstand