BDK begrüßt die Initiative von Minister Caffier zur Vorratsdatenspeicherung
03.09.2020
Die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind gegenwärtig durch die EuGH-Rechtsprechung und Entscheidung des OVG Münster (Az. 13 B 238/17) ausgesetzt und gleichzeitig Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ausweislich der Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Europa MV vom 01.09.2020 fordert Innenminister Caffier: „Im digitalen Zeitalter müssen die ermittelnden Behörden die richtigen Instrumente zur Verfolgung von Straftaten und zur Durchsetzung des Rechtsstaats haben. Jeder Ermittler weiß: ohne Vorratsdatenspeicherung ist die Bekämpfung von Kinderpornografie erheblich eingeschränkt. Ich kann es keinem betroffenen Kind und keinem betroffenen Elternteil erklären, dass die Sicherheitsbehörden aus ideologischen Gründen auf eines ihrer schärfsten Schwerter verzichten müssen. Der Schutz unserer Kinder ist eine der wichtigsten Aufgaben. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht, der er wirksam nachkommen muss.“
Hier erlauben wir uns den Hinweis, dass nicht nur im Bereich der Ermittlungen von sexualisierten Darstellungen von Gewalt gegen Kindern eine verfassungskonforme Speicherung über einen festgelegte Zeitraum sinnvoll wäre, auch der Kampf gegen Hasskriminalität und Extremismus, sowie zahlreiche Verfahren in anderen Kriminalitätsphänomene, wie beispielsweise der Organisierten Kriminalität oder der Schweren Bandenkriminalität würden entsprechend profitieren und den kriminalpolizeilichen Alltag ein Stück weit einfacher gestalten.
Uns ist bewusst, dass die Fronten der Befürworter und Gegner dabei seit Jahren verhärtet sind. Den Sicherheitsbehörden sind allerdings die Hände gebunden, so dass bei Abwägung aller Möglichkeiten, die Ermittlungsvorteile insbesondere gegenüber den Opfern, allerdings auch bei der Verfolgung von Tätern überwiegen. Wie schon Herr Caffier in seinem Pressestatement ausdrückte, begründen derartige rechtskonforme Regelungen zur Verhinderung oder Aufklärung gerade von Verbrechen noch lange keinen Überwachungsstaat. Es kann zum einen nicht sein, dass von der rasant fortschreitenden digitalen Technik im Wettlauf zwischen Straftätern und Strafverfolgern nur die Verbrecher profitieren. Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht nicht die Vorratsdatenauskunft als solche, sondern lediglich mehrere Regelungen daraus für verfassungswidrig erklärt. Natürlich ist die Güterabwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Verbindung mit dem Telekommunikationsgeheimnis auf der einen Seite und der staatlichen Pflichten zum Schutz seiner Bürger vor und der Aufklärung von schweren Straftaten auf der anderen Seite zu beachten. Aber ohne eine Datenspeicherung, etwa von IP-Adressen, ist es in einigen Kriminalitätsbereichen so gut wie unmöglich, digitale Spuren bei zahlreichen Verbrechen zu verfolgen und schlussendlich die Tatverdächtigen zu ermitteln.
Und wenn endlich die verfassungskonformen Rechtsgrundlagen durch den Gesetzgebers geschaffen werden, haben die Strafverfolger einen kleinen Zwischenspurt im ewigen Wettlauf mit dem schweren Straftäter oder dem Verbrecher einlegen können. Deshalb unterstützen wir die Initiative des Ministers.
Ronald Buck
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BDK Artikel: Kinderpornographie: "Das beste Handwerkzeug ist uns verboten." - Wie bitte? vom 18.02.2019