BDK "5-Punkte-Plan" zur Überwindung der BPOL- Strukturdefizite

15.08.2016

Sofortige Personalgewinnung im Fokus
BDK "5-Punkte-Plan" zur Überwindung der BPOL- Strukturdefizite
Punkt 1 - Personalgewinnung

Berlin, 15.08.16 - Mitte Juli hatte der BDK seinen "5- Punkte -Plan" zur Behebung der signifikanten strukturellen Defizite der Bundespolizei vorgestellt und angekündigt, die einzelnen Bausteine nachfolgend detaillierter vorzustellen.

Dem 1. Punkt "Sofortige Personalgewinnung" kommt angesichts einer sich weiter verschärfenden Sicherheitslage besondere Bedeutung zu. Die nunmehr politisch geforderte und absehbare weitere Personalmehrung bei der Polizei ist einerseits zu begrüßen, geht andererseits jedoch mit erheblichen Problemen einher, was Personalauswahl, Ausbil-dungskapazitäten und Lehrpersonal angeht.

Im Übrigen verkürzt die aufgeregte politische Diskussion um mehr Polizei und schärfere Gesetze den Blick auf die Realität. Solange die bereits bestehenden Gesetze nicht angewandt und Staatsanwaltschaften und Gerichte personell nicht deutlich verstärkt werden, führt eine Erhöhung des "polizeilichen Vorgangsdruck" auf diesen Flaschenhals zu keiner messbaren Verbesserung.  Allenfalls wird die falsche Annahme geweckt, dass mehr Uniformen im öffentlichen Raum zu mehr Sicherheit führen.

Ohne eine Analyse der sehr unterschiedlichen Aufgaben der Bundespolizei und einer entsprechenden Personalzuweisung kann eine Personalvermehrung der Bundespolizei ohne eine weitere Absenkung der "Anforderungsprofile" auf einem zunehmend umworbenen Markt nicht gelingen.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass alle geplanten Personalmehrungen mit erheblichem zeitlichen Vorlauf einhergehen und ausgebildetes Personal wegen personeller Festlegungen an den Schwerpunktdienststellen kaum zu einer Entlastung der Gesamtorganisation geschweige denn zu einer "Rückkehr vor die Lage" führen wird. Das kann nur gelingen, wenn schnellstmöglich zusätzliches und geeignetes Personal angeworben wird. Insgesamt ist zu konstatieren, dass sich das bisherige Personalmanagement der Bundespolizei nicht bewährt hat und umfassend neu geregelt werden muss.

  • Objektschutz neu justieren

Das Bewachen von Objekten (z.B. Bundesbank, BMI,  Kanzleramt, Präsidialamt)  bindet gegenwärtig etwa 1.000 voll ausgebildete PVB. Es ist mehr als fraglich ob für diese Tätigkeit eine umfasse 2,5 bzw. 3-jährige polizeiliche Ausbildung notwendig ist. Überwiegend dürfte diese Tätigkeit nach einer Ausbildungszeit/ Vorbereitungsdienst von etwa 3 Monaten durch Tarifbeschäftigte als Wachpolizisten dargestellt werden können. Zudem ist in diesem Bereich der vermehrte Einsatz von Technik und/ oder der Einsatz entsprechend zertifizierter und beliehener Privatfirmen unter BPOL-Aufsicht denkbar.

  • Zusätzliche Einstellung von mindestens 1000 Tarifbeschäftigten

Ähnlich wie beim Objektschutz verhält es sich mit Querschnittsaufgaben in den Dienststellen der BPOL. Klassische Geschäftszimmeraufgaben, Durchsuchungen an den Hotspots, die Durchführung einfacher kriminaltechnischer Aufgaben, Dateneingaben und allgemeine Verwaltungsaufgaben sind die Stichworte. Hier werden immer noch Tausende voll ausgebildeter PVB auf Funktionen verwandt, die wahrgenommen werden müssen, die aufgrund großzügiger Teilzeitregelungen oder anderer Gründe für PVB attraktiv sind, jedoch weit überwiegend von Tarifbeschäftigten oder Verwaltungsbeamten wahrgenommen werden könnten. Angesichts der dramatischen Personalsituation und dringend notwendiger Sofortlösungen erscheint es geboten, diese Dienstposten vermehrt mit Tarifbeschäftigten und/oder Verwaltungsbeamten zu besetzen um andernorts für Entlastung zu sorgen.

  • Gewinnung von Erfahrungswissen - verbesserte Anreizsysteme für Ruheständler und Soldaten

§ 53 BBG sieht ein maximal dreijähriges Hinausschieben des Ruhestandes vor, welches an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. In den §§ 7 a und dem aktuell eingeführten 7b BBesG sind bescheidene finanzielle Anreize für derartige freiwillige Dienstverlängerungen geregelt. Gleichwohl ist kritisch anzumerken, dass die finanziellen Anreize mangels Ruhegehaltsfähigkeit unattraktiv sind und das Programm zeitlich gefristet und sehr bürokratisch ist.
Darüber hinaus sollten geeignete Bundesbeamte/innen auch nach regulärem Pensionseintritt vermehrt mit Anreizsystemen zu einer temporären Rückkehr bewegt und im Verwaltungsbereich beschäftigt werden. Hier wäre eine Anpassung der einschlägigen Vorschriften eine kluge und kostengünstige Möglichkeit, um sofort fertig ausgebildete Beamte für vollzugsfremde Aufgaben einsetzen zu können. Erfahrenes und geeignetes Personal der Bundeswehr sollten darüber hinaus nach dem Ende der Dienstzeit durch eine vereinfachte und stark verkürzte Anpassungsfortbildung in die Bundespolizei übernommen werden.