BAG zur Darlegungslast durch den Tarifbeschäftigten bei Streitigkeiten über die Eingruppierung

14.10.2021

BAG, Urteil vom 14.10.2021, Az. 4 AZR 252/19. Schlagworte: Eingruppierung, Tarifvertrag, Tarif.
Arek Socha - Pixabay

Leitsätze: Das Urteil enthält keine Leitsätze. 

Auszug aus der u. a. Besprechung: „Danach obliegt es regelmäßig dem Arbeitnehmer, die ihm übertragenen Aufgaben im Einzelnen darstellen. Das gilt auch, soweit er ein tarifliches Qualifizierungsmerkmal für die von ihm auszuübende Tätigkeit in Anspruch nimmt, welches eine Eingruppierung nach einer höheren Entgeltgruppe begründen soll. Dies ist etwa der Fall, wenn das Tätigkeitsmerkmal der höheren Entgeltgruppe gegenüber der sog. Ausgangsentgeltgruppe eine weitere, tariflich höher bewertete Anforderung vorsieht.“ 

Fundstelle(n):