BAG zur Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung wegen weiterer Erkrankung
14.01.2020
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten aufgrund einer Erkrankung eine Entgeltfortzahlung für längstens sechs Wochen, danach bezahlt in aller Regel die zuständige Krankenkasse Krankengeld. Das Bundesarbeitsgericht hatte zu entscheiden, welche Rechtslage sich ergibt, wenn einer ersten Krankschreibung unmittelbar oder in zeitlicher Nähe eine weitere Krankschreibung allerdings aufgrund einer anderen Erkrankung erfolgt.
Das Gericht stellte hierzu fest: „Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehe nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte.“ (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles).
Das BAG führte aus, dass die Beweislast jeweils beim Arbeitnehmer liegt. Es muss also der Nachweis erbracht werden, das die „vorangegangene Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der weiteren Arbeitsverhinderung geendet hatte“.
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