BAG zum Weisungsrecht des Arbeitsgebers
02.11.2016
BAG, Urteil vom 2. November 2016, Az. 10 AZR 596/15; Weisungsgercht, Krankheit, Personalgespräch
Leitsatz
Während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur dann anweisen, zu einem Personalgespräch in den Betrieb zu kommen, wenn hierfür ein dringender betrieblicher Anlass besteht, der einen Aufschub der Weisung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit nicht gestattet, und die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb dringend erforderlich ist und ihm zugemutet werden kann.
Für eine Vertiefung empfehlen sich die Randnummern 28 ff.
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