BAG Schriftformerfordernis bei Ablehnung eines Antrags auf Verringerung der Arbeitszeit
27.06.2017
BAG, Urteil vom 27.06.2017, Az. 9 AZR 368/16; Schlagworte: Teilzeit, TzBfG
Das Bundesarbeitsgericht hat mit diesem Urteil die strenge Auslegung der Schriftformerfordernis aus § 126 I BGB für Anträge nach dem TzBfG begründet. Demnach reicht ein maschinell gefertigtes und nicht persönlich unterzeichnetes Schreiben als Ablehnungsschreiben seitens des Arbeitsgebers nicht aus. Sie ist zu unterzeichnen.
Im Übrigen stellte das BAG fest, dass ein expliziter Hinweis auf die Anspruchsgrundlage, hier § 8 TzBfG, nicht erforderlich ist, vielmehr müsse der Arbeitnehmer die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung beim Arbeitgeber schlüssig geltend machen.
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