BAG Einsichtnahme in die Personalakte unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

12.07.2016

BAG, Urteil vom 12.07.2016, Az. 9 AZR 791/14; Schlagworte: Personalakte, Einsichtnahme, Per-sonalrat
BAG Einsichtnahme in die Personalakte unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

Arbeitnehmer können in die über sie geführte Personalakte Einsicht nehmen. Sie haben die Möglichkeit nach § 83 BetrVG ein Mitglied des Betriebsrates hinzuzuziehen.

(Ergänzung: Im Öffentlichen Dienst steht es den Beamtinnen und den Beamten sowie den Tarifbeschäftigten frei, hierfür ein Mitglied des Personalrats hinzuzuziehen (§ 71 I LPVG).)

Streitig war in diesem Verfahren, ob für die Einsichtnahme in die Personalakte ein Rechtsanwalt durch den Arbeitnehmer hinzugezogen werden kann. Die Revision des Klägers vor dem BAG hatte hierbei keinen Erfolg.

Erlaubt war bzw. ist hingegen die Fertigung von Kopien. Auf Basis der gefertigten Kopien kann der Inhalt der Personalakte ausreichend mit einer anwaltschaftlichen Vertretung erörtert werden.

 

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