BAG Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
29.06.2017
BAG, Urteil vom 29.06.2017, Az. 2 AZR 302/16; Schlagworte: Arbeitsrecht, Kündigung
Leitsatz:
Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre. Auf eine sexuelle Motivation der Berührung kommt es nicht an.
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