Avanti Dilettanti

10.06.2018

In Kürze soll nunmehr das neue Niedersächsische Bestattungsgesetz, gegen den Rat verschiedenster ärztlicher Fachverbände und des BDK Landesverband Niedersachsen verabschiedet werden.
Avanti Dilettanti

Die folgenden Fakten sind den politisch Verantwortlichen entweder völlig egal oder sie werden aus Arroganz nicht berücksichtigt.

   1. Morde in Krankenhäusern und Altenheimen sind Giftmorde durch Medikamentenüberdosierung. Derartige Begehungsweisen hinterlassen keine äußeren Spuren, so dass sie durch unser gegenwärtiges Leichenschausystem - Leichenschau, Totenscheinkontrolle, Sektion ohne toxiko-logische Zusatzuntersuchungen - nicht erfasst werden. Auch die Einführung von Meldepflichten verbessert die Situation nicht, da nur gemeldet werden kann, was man zuvor erkannt hat.

   2. Morde in Krankenhäusern und Altenheimen kommen fast nur durch Zufall ans Licht, entweder durch Implausibilitäten, die jemandem mehr oder weniger zufällig auffallen oder dadurch, dass der Täter selbst plaudert. Insofern war das Delmenhorster Pilotprojekt mit seiner zeitnahen Plausibilitätsprüfung ein richtiger Ansatz und ein echter Qualitätssprung zum Ist-Zustand.

   3. Die Mehrzahl der Leichenschauen im Krankenhaus werden nach wie vor vom jeweils diensthabenden Arzt durchgeführt, der den Verstorbenen nicht kennt und der unter einem ähnlichen Zeitdruck wie ein Notarzt steht. Leichenschauen unter Zeitdruck sind der beste Garant für Fehldiagnosen. Das Nichtzugänglichmachen des Leichenschausystems für Spezialisten ist fortschrittsfeindlich, unzeitgemäß und zementiert unser Leichenschausystem auf einem Kellerplatz im europäischen Haus.

   4. So gesehen hält das neue niedersächsische Bestattungsgesetz nicht das, was es verspricht: Tötungen durch Medikamentenüberdosierungen werden auch zukünftig nicht erkannt werden, Krankenhäuser und Altenheime bleiben unverändert unsichere Orte. Eine versprochene Verbesserung der Patientensicherheit bringt dieses Gesetz nicht.

   5. Offensichtlich nicht zufällige Begleiterscheinungen beim Zustandekommen des Gesetzes wie die Unterdrückung von zielführenden Untersuchungsergebnissen, der gezielte Ausschluss von Experten bei Anhörungen und die Verbreitung von Unwahrheiten (es liegen keine Erfahrungen über die Trennung von Todesfeststellung und Leichenschau sowie über den Einsatz von Leichenschauspezialisten vor) unterstreichen einen fehlenden Reformwillen und belegen eine überbordende Arroganz der Macht.

Bleibt es bei dem vorliegenden unzulänglichen Gesetzentwurf, ist für die Patientensicherheit nichts gewonnen und der Auftrag des niedersächsischen Landtags vom September 2016 nicht erfüllt. So wird es auch zukünftig  Massentötungsdelikte  in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen geben. 

Die Frage bleibt: Warum ist es den politisch Verantwortlichen für das neue Niedersächsische Bestattungs-gesetz egal, ob noch weitere Massentötungsdelikte für lange Zeit unerkannt begangen werden können? Arroganz oder Ahnungslosigkeit? Wie auch immer. Wir rufen ihnen zu: 

                      „Avanti Dilettanti“

 

Matthias Karsch, 
Landesvorsitzender  

 

 

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