Ausstattung der Kriminalpolizei - Gebläsehelme nun Mannausstattung
30.05.2019
Die Auslieferung des Beatmungssystems der Firma 3M im Frühjahr 2019 löste diese Misere. Das Einsatzmittel erfährt eine hohe Akzeptanz, ist einfach zu bedienen und erfüllt in hohem Maß die Arbeitssicherheit. Einziger Wehrmutstropfen war, dass die Auslieferung als Pool-Lösung für die Dienststellen erfolgte. Das Nutzen des Helms durch mehrere Personen stellte in der Praxis nicht nur ein hygienisches Problem dar. Erste Lösungsansätze waren das Tragen einer Motorradunterziehhaube, dicht gefolgt von teilweisem Umbau der Helmvisierung. Diese erste Lösung wurde vom BDK deutlich kritisiert s.a.:
Mit Schreiben vom 21.05.2019 entschied das MDI, dass der Schutzhelm in Zukunft eine Mannausstattung für Brandursachenermittler ist und lediglich die Akkubetriebenen Gebläse- und Filtereinheiten als Pool-Ausrüstung vorrätig gehalten wird. Diese Entscheidung ist sinnvoll und praxistauglich. Vor allem trägt sie den Anforderungen des Arbeitsschutzes Rechnung. In anderen Bereichen der kriminalpolizeilichen Ausstattung besteht weiterhin Handlungsbedarf. Wir bleiben dran.