Ausschlussantrag zurückgezogen - Verfahren eingestellt – Neue Amtszeit

05.06.2012

BDK Verband Bundespolizei - Nach der Veröffentlichung eines Beitrags auf unserer Website wurde durch den HPR-Vorsitzenden der Ausschluss eines BDK-Mitgliedes aus dem HPR angestrengt. Begründung war, dass diese Veröffentlichung ein Verstoß gegen die "Schweigepflicht" (§ 10 BPersVG) gewesen sei.
Ausschlussantrag zurückgezogen - Verfahren eingestellt – Neue Amtszeit

Nach dem Personalratswahlkampf und noch vor dem anberaumten Anhörungstermin im Mai zog der Vorsitzende des Bundespolizeihauptpersonalrats (BHPR) den Ausschlussantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht (VG) Berlin zurück.

Die von ihm erbetene Anhörung vor den Personalratswahlen wies das VG Berlin, aufgrund etlicher Terminierungen zurück. Es betonte, dass ein rechtskräftiges Urteil bis zur neuen Amtszeit des BHPR nicht zustande kommen dürfte und empfahl sinngemäß, den Antrag wegen des hohen Kosten- und Zeitaufwands zurückzunehmen. Dazu ist anzumerken, dass der angestrengte Ausschluss nur für die mittlerweile abgelaufene Amtszeit Wirkung entfaltet hätte.

Der Rechtsbeistand unseres beklagten Mitglieds argumentierte, dass das Ausschlussverfahren fehlerhaft vorgenommen worden war und dass keine schwere Pflichtverletzung / Verletzung der Schweigepflicht vorlag. Er beantragte, den initiierten Ausschlussantrag als unzulässig und unbegründet zurückzuweisen.

Der Ausschlussantrag wurde dann zurückgezogen. Das VG Berlin ging in seinem Einstellungsbeschluss nicht auf die  Begründung der Antragsrücknahme ein.

Einerseits hätte eine gerichtliche Klärung der Rehabilitation unseres Mitglieds sowie dessen Genugtuung dienen können, andererseits begrüßt der BDK die überfällige Antragsrücknahme zur Einsparung beträchtlicher Steuergelder und Zeitressourcen.

Der BDK strebt sowohl zu anderen Gewerkschaften als auch in den Personalvertretungen ein den gemeinsamen Interessen dienendes Verhältnis an. Dazu ist die Wahrung von gegenseitigem Respekt und Vertrauen in einer partnerschaftlich-kollegialen Zusammenarbeit erforderlich.

Der BDK wird jedoch stets an der Seite seiner etwaig bedrängten (Personalrats-) Mitglieder sein. Es bleibt zu hoffen, dass auch auf kritische Berichterstattungen künftig mit angemessener Gelassenheit reagiert wird. Eine neue Amtszeit hat begonnen, der BDK ist nach wie vor im Plenum vertreten und wird gewohnt konstruktiv-kritisch seine Arbeit für die Beschäftigen der BPOL fortsetzen.   

Verweise:

1. Der "gerügte" Artikel

http://www.bdk.de/lv/verband-bund/aktuelles/bdk-einzige-stimme/

2. Die Berichterstattung über die "Rüge"
http://www.bdk.de/lv/verband-bund/aktuelles/ausschlussverfahren

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