Auslaufmodell Deckelungsbeschluss
01.12.2022
Die Verordnung über besondere Obergrenzen für Beförderungsämter in NRW muss dringend novelliert werden. So hatten wir es in unserem vielbeachteten Papier „Zukunftsoffensive Kriminalpolizei“ geschrieben.
Letztmalig in der Landtagsanhörung im Finanzausschuss, UA Personal, hatte unser Landesvorsitzender Oliver Huth deutliche Worte dazu gefunden. Die aktuellen Pläne kommentiert Oliver Huth:
Es gilt, unsere 550 Kommissariate mit Stellen für Fachkarrieren und Führungsfunktionen vernünftig auszustatten.
Der aktuelle Haushaltsentwurf der schwarz-grünen Landesregierung sieht nun eine deutliche Erhöhung der Stellen in den Besoldungsgruppen A12 und A13 vor.
In der Verordnung ist als absolute Obergrenze 2978 Stellen in A12 und 1506 Stellen in A13 vorgegeben.
Der Haushalt 2023 sieht 3454 Stellen in A12 und 1787 Stellen in A13 vor.
Daraus ist ersichtlich, dass der Deckelungsbeschluss ein Auslaufmodell ist.
Die Kriminalpolizei ist mit exponierten Stellen, gemessen an ihren Aufgaben, unterversorgt.
Dies führte in der Vergangenheit bereits dazu, dass Kolleginnen und Kollegen sich auf A12/A13 bewertete Stellen außerhalb der Kriminalpolizei beworben haben
Entsprechend der Koalitionsvereinbarungen und der politischen Signale zur Stärkung der Kripo fordert der BDK NRW ein deutliches Signal durch Zuweisung von Beförderungsmöglichkeiten.
Der BDK NRW wird die weiteren Planungen sehr nah begleiten.