Ausgleichfonds Schießanlagen
03.07.2018
Die Aufgabe des Gremiums liegt in der Bewertung bzw. Einstufung der Antragssteller nach ihrer Belastung und ggf. bereits eingetretenen Gesundheitsstörungen unter Heranziehung der Dauer und Intensität bei der Arbeit auf den Schießständen.
Es wird also im Wesentlichen darauf ankommen wo, wie lange und wieviel geschossen wurde. Dabei steht die Plausibilitätsprüfung klar im Vordergrund und nicht eine Kausalitätsprüfung!
Sachverhaltsrecherchen wird die Kommission allerdings nicht betreiben, so dass es überwiegend auf die Aktenlage, wie z.B. Personalakten, Gutachten, ärztl. Atteste und Schießstandbücher ankommen wird.
Bei Bedarf wird die Kommission die Betroffenen vorladen und anhören. Hierzu wird ein Vertreter des GPR anwesend sein und der Anzuhörende kann eine Person des Vertrauens mitnehmen (z.B. Rechtsanwalt, Arzt, Kollegen).
Die Kommission machte auch deutlich, dass sie die gerechte Würdigung des einzigartigen Sachverhaltes auch unter der medizinischen Herausforderung als Motivation ansieht. Das Projekt soll nach Möglichkeit bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
Derzeit ist man in der Erarbeitung einer Kategorisierung zur Eingruppierung der Antragssteller. Von 2000,00 € bis 80.000,00 € ist der finanzielle Rahmen gesetzt, aber in der Gesamthöhe aller möglichen Zuwendungen nicht begrenzt. Es wurde auch nochmals deutlich gemacht, dass die Einhaltung der nunmehr verstrichenen Antragsfrist (30.06.2018) entscheidend ist, was nicht ausschließt, dass Unterlagen noch nachgereicht werden können.
Der BDK meint: Nach über 3 Jahren im Kampf um Gerechtigkeit ist es erfreulich endlich auf die Zielgerade einzubiegen zu können.
Die Anerkennung eines Dienstunfalles bleibt jedoch noch eine wichtige zu nehmende Hürde!