Aufstiegsstudium endlich wieder ausgeschrieben

10.08.2016

Nach einer doch langen und für die Betroffenen nicht gerade angenehmen Zeit des Hoffens und Bangens geht es in die richtige Richtung.
Aufstiegsstudium endlich wieder ausgeschrieben

Während aus offensichtlichem Personalmangel im laufenden Jahr kein Aufstiegsstudium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege durchgeführt werden konnte, erfolgte nun aktuell die Ausschreibung zum Aufstiegsstudium im Sinne des § 13 unserer Polizeilaufbahnverordnung. Nutznießer sind unsere Kolleginnen und Kollegen des ehemaligen mittleren Dienstes, die in einem 18 monatigen Studiengang den Bachelorgrad erreichen können und die Laufbahnprüfung ablegen. Anschließend können diese Mitarbeiter zu PolizeikommissarInnen oder KriminalkommissarInnen ernannt werden.

Das dazu vorgesehene Auswahlverfahren findet noch 2016 statt und umfasst einen Eignungstest sowie einen schriftlichen und mündlichen Teil. Voraussetzungen zur Zulassung sind unter anderem:

  • die erforderlcihe Eignung,

  • ein mindestens zweijähriger Vorbereitungsdienst in der Laufbahngruppe 1,

  • eine dreijährige Bewährungszeit nach dem Ende der Probezeit,

  • eine längerfristige Verwendung auf zwei Dienstposten,

  • die Hochschulreife und

  • eine aktuelle Regelbeurteilung mit mindestens dem Prädikat „gut“.

Bei den genannten Voraussetzungen sind einige Ausnahmen möglich.

Die Polizei-Dienststellen unseres Landes sind aufgefordert, allen Beschäftigten diese Ausschreibung bekannt zu geben. Als Wermutstropfen darf die äußerst beschränkte Zahl der zukünftigen Studenten bei diesem Studiengang gelten. Es ist lediglich vorgesehen, die besten 20 Bewerber aus dem Auswahlverfahren zum Laufbahnwechsel zuzulassen.

Interessierte Mitarbeiter können sich bei ihren Behörden bewerben, die dann die Bewerbungen nach Prüfung an die Fachhochschule weiterreichen. Der konkrete Ausschreibungstext ist der Infoline der Landespolizei zu entnehmen.