Aufstiegsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte - Abschaffung des IBV, Zulagen, Verbeamtung
02.05.2014
Das Interessenbekundungsverfahren (IBV) sieht vor, dass sich auf frei werdende Stellen nur die Tarifbeschäftigten derselben Entgeltgruppe bewerben dürfen. Die Bewerbung auf eine höherwertige Stelle ist nicht möglich und damit wird eine Chance der persönlichen Karriere verhindert.
- Tarifbeschäftigte verdienen die Aussicht auf eine höher eingruppierte Stelle und damit auf eine bessere Bezahlung!
Die Umstellung auf den TV-L hat zu einschneidenden Verschlechterungen geführt. Tarifbeschäftigte bis EG 8 erreichen bereits nach 15 Jahren bzw. ab EG 9 schon nach 10 Jahren in ihrer Entgeltgruppe die letzte Stufe. Damit sind Tarifbeschäftigte bereits in jungen Jahren am Ende der „Karriere“ angekommen. Für die Vielzahl der restlichen Arbeitsjahre bis zur Rente verbleiben dann nur noch die - im Regelfall auch noch - kärglichen Tariferhöhungen.
- Perspektiven für dienstältere Kollegen sehen anders aus!
Deshalb fordert der BDK:
- Abschaffung des IBV
- Einführung von Erfahrungs-Zulagen
- flexiblere Möglichkeiten der Verbeamtung
Nur so kann dieser schlechten Entwicklung entgegengetreten werden. Erste Erfolge werden sichtbar: Bei den derzeit laufenden Neueinstellungen von Tarifbeschäftigten für das LKA 25 und das LKA 54 wird die Möglichkeit der Verbeamtung in Aussicht gestellt. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber wo bleiben die Chancen für die jetzt Beschäftigten?
Der BDK wird nicht nachlassen, sich für die Verbesserung der derzeit schlechten Situation der Tarifbeschäftigten stark zu machen und in der Behördenleitung und Polizeiführung Überzeugungsarbeit zu leisten.
Das geht aber nur im Zusammenwirken mit den BDK-Vertreterinnen und ‑Vertretern im Personalrat. Damit sich der BDK auch in Zukunft für Dich/Sie im Personalrat stark machen kann, brauchen wir Deine/Ihre Stimme.
Deswegen für alle Tarifbeschäftigten:
BDK wählen - Liste 2 wählen!!