Aufgepasst: Nur der BDK vertritt die Kriminalpolizei - GDP entlarvt sich selbst
04.05.2017
Nachdem der BDK Niedersachsen die rot/grüne Landesregierung im Hinblick auf das Besoldungsdikat Nr.3 und 4 im aktuellen Info vom 03.05.2017 kritisiert hatte und in diesem Zusammenhang die "überbordenden" Beförderungswartezeiten zum Oberkommissar/Oberkommissarin von bis zu 15 Jahren und mehr thematisiert hatte, ist nun die GDP Niedersachsen am 03.05.2017 auch aufgewacht.
Diese Interessenvertretung kritisiert "viel zu langen Wartezeiten bis zur Beförderung zum POK/POKín" und empfindet 10 bis 15 Jahre Wartezeit bis A 10 waren, sind und bleiben eine Zumutung!
Aufschlussreich ist dabei, die GDP interessiert sich dabei nur für die Schutzpolizei und vergisst nicht das erste Mal die Kriminalpolizei.
Die Konsequenz daraus kann nur sein, Kriminalpolizei und Ermittlungsbeamte gehören in den BDK. Wir sind die Interessenvertretung für die Belange der Kriminalitätsbekämpfung ohne parteipolitische Orientierung.
Der geschäftsführende Landesvorstand