Auf den Weg gebracht

03.01.2018

Auf das anspruchsvolle Gesetz und die breit aufgestellte Vorgabe im Bereich der Justiz folgte zunächst nur eine schmale Umsetzung mit einem ersten Erlass aus dem Innenministerium: Jetzt kommt die Vermögensabschöpfung aber auch bei der Polizei Niedersachsen in Schwung!
Auf den Weg gebracht

Hoffnungen machte bereits ein erster Entwurf der neuen LKA-Richtlinie zur Vermögensabschöpfung. Erfreulich, dass daran jetzt nur geringe Abstriche vorgenommen wurden. Zusammen mit dem neuen einführenden Erlass wird damit eine fachlich solide Basis gelegt für eine effiziente Anwendung der neuen rechtlichen Möglichkeiten.

Nicht nur, dass der Erlass zu erwartende quantitative Mehraufwände und qualitative Zusatzeinbindungen anerkennt. Ungewohnt deutlich nimmt das MI die Führungsebene in den Behörden, beim LKA und bei der Polizeiakademie mit Aufträgen in die Pflicht: Kontinuierlicher Einsatz qualifizierter Fachkräfte im Bereich Finanzermittlungen, Sicherstellung der originären Verwendung in diesem Bereich, Prüfung der Anpassung des Dienstpostenkonzeptes, Anpassung der Aus- und Fortbildung zentral und auch dezentral, Festigung eines hohen Qualifizierungsgrades durch Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch auf Fachtagungen, Feststellung vorhandener Qualifikationen und Durchführung vorbereitender Maßnahmen bereits während des Studiums zwecks optimaler späterer Verwendung.

Der BDK hat diese Eckpunkte eingefordert, aber nicht erfunden: Fachlich waren sie zwingend!

Der BDK wird die Umsetzung auf allen Ebenen unterstützend begleiten, auf erforderliche Anpassungen hinweisen und darauf achten, dass es nicht irgendwann heißt: Die Worte les' ich wohl... 

  

Der Geschäftsführende Landesvorstand 


 

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