Auf den Weg gebracht
03.01.2018
Hoffnungen
machte bereits ein erster Entwurf der neuen LKA-Richtlinie zur
Vermögensabschöpfung. Erfreulich, dass daran jetzt nur geringe
Abstriche vorgenommen wurden. Zusammen mit dem neuen einführenden
Erlass wird damit eine fachlich solide Basis gelegt für eine
effiziente Anwendung der neuen rechtlichen Möglichkeiten.
Nicht
nur, dass der Erlass zu erwartende quantitative Mehraufwände und
qualitative Zusatzeinbindungen anerkennt. Ungewohnt deutlich nimmt
das MI die Führungsebene in den Behörden, beim LKA und bei der
Polizeiakademie mit Aufträgen in die Pflicht: Kontinuierlicher
Einsatz qualifizierter Fachkräfte im Bereich Finanzermittlungen,
Sicherstellung der originären Verwendung in diesem Bereich, Prüfung
der Anpassung des Dienstpostenkonzeptes, Anpassung der Aus- und
Fortbildung zentral und auch dezentral, Festigung eines hohen
Qualifizierungsgrades durch Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch
auf Fachtagungen, Feststellung vorhandener Qualifikationen und
Durchführung vorbereitender Maßnahmen bereits während des Studiums
zwecks optimaler späterer Verwendung.
Der BDK hat diese
Eckpunkte eingefordert, aber nicht erfunden: Fachlich waren sie
zwingend!
Der BDK wird die Umsetzung auf allen Ebenen
unterstützend begleiten, auf erforderliche Anpassungen hinweisen und
darauf achten, dass es nicht irgendwann heißt: Die Worte les' ich
wohl...
Der Geschäftsführende Landesvorstand