Attraktivität der Kriminalpolizei – Verjährung von Überstunden Gespräch mit Herrn Staatsminister Roger Lewentz
05.07.2018
Nachdem der BDK mehrfach auf die Situation der rheinland-pfälzischen Kriminalpolizei hingewiesen hatte, wurde dargestellt, dass sich die Arbeitswelt der Kriminalpolizei, u. a. aufgrund der stetig schneller voranschreitenden Digitalisierung erheblich verändert hat. Beispielhaft wurden folgende Aspekte aufgezählt:
· aufwändige Zeiten für Auswertungen, Umgang mit Massendaten
· verfeinerte Gesetzgebung mit aufwändigeren Dokumentationspflichten
· zeitaufwändige zusätzliche Anordnungsvarianten (Richtervorbehalt pp.)
· immer öfter kompliziertere Ermittlungen aufgrund Auslandsbezug und Fremdsprachen
· aufwändigere Ermittlungen bei Delikten mit Internetbezug
Dies bedinge, dass die Lehrinhalte an der HdP dringend der Lebenswirklichkeit bei der Kriminalpolizei angepasst werden. Auch dadurch könne man die Attraktivität der Kriminalpolizei steigern und Bewerber generieren, die sich ansonsten nicht für den Beruf in der Polizei interessieren.
Hierzu wurde von Seiten des Ministers ausgeführt, dass ein erster Schritt erfolge, indem im Modul 11 (zukünftiges Wahlmodul) insgesamt 7 Wochen für kriminalpolizeiliche Themen (davon 4 Wochen Praktikum) vorgesehen wird. Somit wurde einer langjährigen Forderung des BDK zumindest in Teilbereichen entsprochen. In der Folge müsse dann gesehen werden, inwieweit dies ausreicht bzw. nachgebessert werden muss.
Ein weiteres Thema war die in Aussicht stehende Verjährung von Überstunden bei einem historisch niedrigen Personalstand.
Aufgrund der vorhandenen Regelwerke zur Verjährung von Überstunden droht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der rheinland-pfälzischen Polizei dieses Jahr erstmals die Verjährung ihrer Überstunden, was von Seiten des BDK sehr kritisch gesehen wird.
Die Regelungen führen dazu, dass nach dem „schwarzer Peter-Prinzip“ die Betroffenen und ihre unmittelbaren Vorgesetzten Probleme lösen sollen, die zumeist nicht von ihnen verursacht wurden. Lösungen sind aber oft nicht möglich, da die Personalsituationen diese nicht zulassen.
Die Situation der Überstunden 2018 dürfte sich den Zahlen nach noch nicht dramatisch darstellen – 2019 wird sich das Problem verfünffachen.
Daher wurden die Forderungen des BDK gegenüber dem Innenminister nochmals deutlich dargelegt:
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Sofortige Aufhebung der Trennung zwischen bezahlbaren- und nicht bezahlbaren Überstunden
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Anhebung der Auszahlungshöhe für Überstunden um einen generellen Anreiz hierfür zu schaffen
Für die Mitarbeiter, für die ein Abbau der Überstunden nicht möglich sein wird sollte auf die Einrede der Verjährung verzichtet werden mit gleichzeitigem Übertrag dieser Stunden auf das vorhandene „Lebensarbeitszeitkonto“.
Von Seiten des Ministeriums wurde zugesagt, dass derzeit geprüft wird, um einer Verjährung entgegenzuwirken.