Artikel: Offene Haftbefehle - Hunderte Straftäter laufen in Hamburg frei herum!
20.08.2019
Die Zahlen haben unter dem rot-grünen Senat im Trend deutlich zugenommen. Noch 2015 waren im bundesweiten Informationssystem der Polizei (INPOL) insgesamt 388 offene Haftbefehle der Hamburger Polizei hinterlegt, davon 308 zur Strafvollstreckung und 80 weitere Untersuchungshaftbefehle. Doch bereits 2016 kletterte die Gesamtzahl deutlich auf 653 offene Haftbefehle, 2017 waren es sogar 1118!
CDU: Senat hat nicht genug getan
„Das belegt, dass der Senat nichts in diesem Bereich getan hat“, sagt Richard Seelmaecker (CDU). Aber auch die Polizei müsse man in die Pflicht nehmen. „Auch sie muss dafür Sorge tragen, dass sich die Situation nicht weiter verschlimmert“, so der justizpolitische Sprecher. Tatsächlich hat sich die Situation in den vergangenen eineinhalb Jahren nicht unbedingt verschlimmert – sie bleibt jedoch auf hohem Niveau.
So gab es 2018 insgesamt 905 offene Haftbefehle in Hamburg, 727 Straftäter liefen demnach frei herum, dazu waren 178 Untersuchungshaftbefehle noch offen. Und in diesem Jahr? Da liegt die Zahl mit Stand 25. Juli bei 625 offenen Haftbefehlen, bei 515 geht’s um Strafvollstreckung. Diese Zahlen gehen aus der Senatsantwort auf eine parlamentarische Anfrage von Richard Seelmaecker hervor.
„Straftäter sitzen nicht zu Hause und warten auf die Polizei“
„Die Haftbefehle sind grundsätzlich noch nicht vollstreckt, weil Personen unter bekannten Anschriften tatsächlich nicht angetroffen werden können“, so der Senat. Ein Problem, mit dem die Polizei Tag für Tag zu kämpfen hat.
„Die Straftäter sitzen ja nicht zu Hause und warten darauf, dass die Polizei sie abholt“, sagt Jan Reinecke, Landeschef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK). „In den meisten Fällen ist es vielmehr so, dass der Wohn- oder Aufenthaltsort der gesuchten Person nicht bekannt ist und erst ermittelt werden muss.“
Das nimmt viel Zeit in Anspruch. Zeit, die die Polizei oft nicht hat, weil die Beamten für andere Aufgaben abgezogen werden. „Wir könnten viel mehr offene Haftbefehle vollstrecken, wenn wir mehr Personal hätten. Ändert sich hieran nichts, wird auch die Zahl der offenen Haftbefehle so bleiben, wie sie ist“, mahnt Reinecke.
Besonders brisante Fälle übernehmen die Personen- und Zielfahnder vom LKA231
Zum Hintergrund: In Hamburg gibt es nicht eine zentrale
Stelle, die die Haftbefehle vollstreckt, vielmehr sind die einzelnen
Dienststellen für ihre eigenen Bereiche zuständig.
Die Schutzpolizisten der einzelnen Polizeikommissariate kümmern sich
beispielsweise um Haftbefehle, bei denen die Haftstrafen nicht drei Monate
übersteigen. Offene Haftbefehle bei schweren Straftaten werden hingegen vom
zuständigen LKA übernommen. „Und die offenen Haftbefehle reichen vom
Schwarzfahrer bis hin zum Mörder“, sagt Reinecke.
Für besonders brisante und dringende Fälle sind die Personen- und Zielfahnder vom LKA231 zuständig, die im Zweifel sogar Straftäter im Ausland festnehmen.
Nach MOPO-Informationen muss sich diese Abteilung jährlich um rund 400 offene Haftbefehle kümmern. Eine Mammutaufgabe. Wie viele Personen dort arbeiten, hält der Senat jedoch unter Verschluss.
„Die Anzahl der Mitarbeiter des LKA 231 betrifft die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden“, so der Senat. Richard Seelmaecker will das nicht hinnehmen. Er will die Zahlen abfragen, um besser auf Hamburgs Sicherheitsproblem aufmerksam machen zu können.
Link zum Artikel der Hamburger Morgenpost