Amtsangemessene Alimentation - Antwort auf offenen Brief des BDK an den Ministerpräsidenten und die Finanzministerin

11.10.2022

Am 05.05.2022 veröffentlichten wir einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten und die Finanzministerin mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer amtsangemessenen Alimentation. Am 03.06.2022 erhielten wir ein Antwortschreiben.
Ulrike Leone - Pixabay
Amtsangemessene Alimentation oder eher ein Klein-Klein der Landespolitik?!

Am 05.05.2022 veröffentlichten wir einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten und die Finanzministerin (zum Lesen klicken Sie hier).

Bereits 2007 wurde in Schleswig-Holstein das Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte abgeschafft. Der Streit über die Verfassungsmäßigkeit dieser Entscheidung dauert an. In Hamburg wurde im Frühjahr - offenbar in Erwartung entsprechender Urteile - zumindest mit einer Ausgleichszahlung für 2021-2025 von durchschnittlich 5.075 Euro zumindest ein Schritt auf die Beamtinnen und Beamten zugegangen.

Am 03.06.2022 erhielten wir eine Antwort von Frau Heinold, es wurde auf die Verfassungsmäßigkeit der schleswig-holsteinischen Besoldung im Sinne des BVerfG-Urteils verwiesen (zum Lesen klicken Sie hier).

Doch mit den von Frau Heinold aufgeführten Maßnahmen wurden lediglich die vom BVerfG geforderten Mindestmaßnahmen umgesetzt, um einen ausreichenden Abstand zur sozialen Grundsicherung zu erreichen - also dafür gesorgt, dass die Besoldung in den Eingangsstufen gerade nicht mehr verfassungswidrig ist. Das macht die Besoldung in Gänze noch lange nicht amtsangemessen, sondern schafft neue Schieflagen beim Abstandsgebot zwischen den Besoldungsämtern. Hier muss dringend eine lineare Anpassung über alle Ämter hinweg erfolgen.

Kann dieses Klein-Klein die Antwort der Landespolitik auf das von vielen Seiten vorgetragene und bereits obergerichtlich bestätigtes Anliegen (zum Lesen klicken Sie hier) einer für alle Landesbeamtinnen und -beamten verfassungsmäßigen Besoldung sein?

Der Landesvorstand

#amtsangemessene_Alimentation_ab_2022