Antwort des Innenministers auf BDK-Initiative - Dienstbezeichnung der Tarifbeschäftigten
14.07.2008
Düsseldorf, 14.07.2008 - Mit Schreiben vom 10.06.2008, hat der Innenminister auf unsere Anfrage wie folgt geantwortet:
Die Zusammenlegung von BAT und MTArb machte es aus Sicht der Ministerien erforderlich, dass eine gemeinsame Dienstbezeichnung für die Tarifbeschäftigten gefunden werden müsse. Die jetzt gültige Form der Dienstbezeichnung sei in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften festgelegt worden, wobei keine Gewerkschaft hiergegen Protest erhoben habe.
Das Innenministerium schreibt weiter:
"Wie Sie richtigerweise darlegen, handelt es sich bei dem Begriff "Regierungsbeschäftigte(r)" lediglich um eine Dienstbezeichnung und nicht um eine Berufsbezeichnung. Auch dass diese Bezeichnung keinerlei Rückschlüsse auf die Qualifikation zulässt, ist richtig, In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch daran erinnern, dass die bisherige Bezeichnung "Regierungsangestellte(r)" ebenfalls keine Rückschlüsse auf die Qualifikation zugelassen hat, jedoch nicht zu Beanstandungen geführt hat.
Auch muss im Hinblick auf die neue Entgeltordnung zum TV-L gewährleistet sein, dass die Verwendung bestimmter Begrifflichkeiten keine Vorfestlegung bestimmter Tätigkeitsfelder darstellt. Die Bezeichnung Angestellte(r) kann in keinem Falle mehr genutzt werden, da es hierfür aus den oben dargelegten Gründen keine Grundlage gibt.
Die Bezeichnung "Regierungsbeschäftigte (RBe) - Regierungsbeschäftigter (RBr)" wurde landeseinheitlich gewählt. Sie gilt damit nicht nur für den Bereich der Polizei, sondern auch für alle anderen Verwaltungsbereiche (z. B. Justiz, Finanz). Auch in anderen Bereichen sind qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt, von denen viele ihren Beruf erlernt bzw. ein Studium absolviert haben. Zudem würde eine Differenzierung im Polizeibereich die Forderung nach weiteren Differenzierungen in anderen Verwaltungsbereichen nach sich ziehen."
Wir meinen dazu:
Die von den Ministerien hiermit praktizierte "Gleichmacherei" im öffentlichen Dienst ist nicht mehr zeitgemäß und widerspricht der zunehmenden Spezialisierung - auch und gerade in Bereichen der Polizei, in denen keine Beamte eingesetzt werden.
Eine Verwaltung, die in allen Bereichen zukunftsorientiert arbeiten will, muss zwangsläufig auch für den nicht beamteten Bereich Anforderungsprofile schaffen, um Stellen nach Eignung und Befähigung und damit letztlich auch kostenbewusst und effizient zu besetzen.
Aus BDK-Sicht haben die Mitarbeiter in einer immer komplexer werdenden Arbeitswelt einen Anspruch auf eine treffende Berufsbezeichnung, die sie nicht zum "Beschäftigten" herabwürdigt, und die bereits in der Bezeichnung deutlich werden lässt, dass diese Mitarbeiter hoch qualifizierte Arbeit leisten.
Wir werden uns auch weiterhin verstärkt für die Belange der nicht beamteten Arbeitnehmer im Bereich der Polizei einsetzen.