Antrittsbesuch beim PI Leiter Rostock

13.06.2012

Am 08.06.2012 machte der Vorstand des BDK-Bezirksverbandes einen Antrittsbesuch beim Leiter der Polizeiinspektion Rostock, Herrn Ebert. Da der stellvertretende Vorsitzende Lothar Lenz wegen der Personalknappheit beim Kriminaldauerdienst im Einsatz war, konnten nur Andreas Storrer und Hartmut Salewski den Termin wahrnehmen. Am Gespräch nahm neben Herrn Ebert auch die Leiterin des Kriminalkommissariates Rostock, Frau Hofmann, teil.
Antrittsbesuch beim PI Leiter Rostock

Durch die Abwesenheit des Kollegen Lenz war dann auch gleich der Einstieg ins Thema Personalknappheit, Altersstruktur und Verteilung der Kräfte Kripo gegeben.

In diesem Zusammenhang wurde durch den Inspektionsleiter mitgeteilt, dass sich an der Situation nicht viel ändern lässt. Auch der Nachersatz wird nicht in der bisher vorgesehenen Zahl kommen, da Anklam seinen Bedarf begründet hat. Zur Altersstruktur war der Leiter der Meinung, dass doch schon eine gute Zahl Jüngerer in der Rostocker Kripo verwendet wird.

Herrn Ebert wurde unmissverständlich erläutert, dass bei weiter sinkendem Personalbestand, und eigentlich schon heute, die Aufgaben der Kripo, so wie sie die Kriminalpolizei versteht, nicht mehr erfüllt werden können. Insbesondere die Übertragung der Aufgaben der Bekämpfung von Bandendiebstählen mit der Strukturreform, ohne Personalzuführung, ist technisch und personell nicht zu leisten.

Ein weiteres Thema war der in wenigen Jahren abzusehende Umzug der Rostocker Kripo in das neue Objekt Ulmenstraße.

Hier wurde vor allem die in den Planungen fehlende Kantine angesprochen. Der Baubeginn verschiebt sich jetzt schon um mindestens ein halbes Jahr, weil eine erneute Ausschreibung läuft.

Angesprochen wurde auch die Abschaffung der Aufwandsentschädigung in einigen Dienststellen des Polizeipräsidiums Rostock. Hier wurde dem Inspektionsleiter erläutert, dass nach der Kürzung des Weihnachts- und Abschaffung des Urlaubsgeldes die hier durchgeführte Kürzung mit der „Wertschätzung der Mitarbeiter“ nicht in Übereinklang zu bringen ist.

Durch Herrn Ebert und Frau Hofmann wurde mitgeteilt, dass es in der Zeit seit der Abschaffung der pauschalen Zahlung erst ein oder zwei Anträge auf Zahlung von Aufwandsentschädigung eingingen. Das zeige, dass offensichtlich keine Aufwendungen erfolgten, denn die Beantragung der Zahlung mit dem bekannten Vordruck sei ja ganz einfach.

Aus diesem Grunde sei, wie im Erlass verlangt, eine Begründung der pauschalen Zahlung jetzt erst recht nicht mehr möglich. Dem Argument, dass eine Pauschale keine Einzelnachweise verlangt stellte Herr Ebert den Vorschlag entgegen, doch eine Musterklage durch die Gewerkschaft(en) zu führen, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Das Gespräch dauerte etwas länger als eine Stunde und verlief in einer ruhigen, freundlichen Atmosphäre. Durch den PI-Leiter, der sich ebenfalls als Gewerkschafter bekannte (wenn auch als Mitglied einer anderen Berufsvertretung) wurde angeboten, bei Problemen jederzeit auch den BDK anzuhören.