Antisemitismusbekämpfung muss Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden sein
02.06.2021
Auch das noch. Zum Ende des Redaktionsschlusses bestimmen anti-israelische Demonstrationen und Debatten über den hierzulande vorhandenen Antisemitismus die Nachrichtenlage. Es ist nicht das erste Mal, dass Konflikte im Ausland sich auch auf die nationale Sicherheitslage in Deutschland auswirken. Wir erinnern uns insoweit beispielsweise an den Putsch-Versuch in der Türkei mit anschließenden Ausschreitungen in Deutschland oder die Verhaftung Abdullah Öcalans und die damit einhergehenden Kurdendemonstrationen in ganz Europa. Wir wissen also bereits, dass deutsche Sicherheitsbehörden internationale Konflikte auch deswegen im Auge haben müssen, weil sich in Deutschland lebende Anhänger der jeweiligen Konfliktpartei in kürzester Zeit solidarisieren, radikalisieren und mobilisieren können. Natürlich spielt dabei auch eine Rolle, um wie viele Menschen es sich potentiell handelt.
Im Vergleich zu den anderen vorgenannten Auseinandersetzungen, kommt dem Nahostkonflikt aus der Perspektive deutscher Sicherheitsbehörden auf vielfache Weise eine besondere Bedeutung zu. Die Parteinahme für die Positionen der Palästinenser geht nicht immer nur mit zulässiger Kritik am Regierungshandeln Israels, sondern häufig auch mit Judenhass und Antisemitismus einher. Sie birgt die Gefahr in sich, in Gewalt umzuschlagen und damit eine beträchtliche Drohkulisse für die etwa 225.000 in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden auszulösen - ausgerechnet in dem Jahr, in dem 1.700 Jahre jüdisches Leben auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands gefeiert wird.
Zur Einordnung: Nach der Definition des Bundesamtes für Verfassungsschutz versteht man unter dem Begriff Antisemitismus „die politisch, sozial, rassistisch oder religiös fundierte Feindschaft gegenüber Juden. Antisemitisch sind jegliche Äußerung und jegliches Verhalten, das sich gegen einen Juden als Juden beziehungsweise gegen die jüdische Gemeinschaft richtet. Dabei ist es unerheblich, ob sich diese Gemeinschaft im Verband des Staates Israel organisiert oder außerhalb.“
Diese Judenfeindlichkeit findet sich vor allem beim Rechtsextremismus, beim Islamismus, bei Teilen des Ausländerextremismus wieder. Auch der Linksextremismus kennt antisemitische Erzählmuster. In Zeiten der Pandemie fanden zudem krude judenfeindliche Narrative Eingang in die „Anti-Corona-Szene“.
Die deutschen Sicherheitsbehörden tun gut daran, trotz aller damit verbundenen Ressourcenfragen, hier unverzüglich eine klare kriminalstrategische Schwerpunktsetzung vorzunehmen. Dabei müssen die klassischen aufbauorganisatorischen Zuständigkeiten des Polizeilichen Staatsschutzes sowie bei Nachrichtendiensten mindestens temporär überwunden werden. Typischerweise bewegen wir uns schließlich bei der Staatsschutzkriminalität in den Hauptkategorien Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und Ausländerextremismus. Eine übergreifende Betrachtung und/oder Bekämpfung antisemitischer Straftaten findet nicht statt, weil wir in der Zuständigkeits- und Kompetenzbündelung täter(gruppen)orientiert denken und uns nicht am Tatmotiv oder an den Opfergruppen orientieren. Das kann hier aber punktuell und mindestens temporär durchaus Sinn machen, um eine präzisere Analyse des Gefährdungspotentials zu erhalten.
Über diese ideologiegeprägten Strömungen müssen wir jedoch auch die übrige Gesellschaft in den Blick nehmen und dabei nicht die Probleme verschweigen, die in der sogenannten Einwanderungsgesellschaft existieren. Der Bericht des Unabhä̈ngigen Expertenkreises Antisemitismus aus dem Jahr 2017 weist darauf hin, dass in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sowie im nördlichen Afrika antisemitische Einstellungen bei circa 75% bis circa 90% der Gesamtbevölkerung zu finden seien[1]. Dieser Verweis soll verdeutlichen, dass die Ursachenbekämpfung dieser Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nicht von den Sicherheitsbehörden geleistet werden kann. Sie können allenfalls ihre Expertise bereitstellen und - so gut es geht - an der Symptombekämpfung mitwirken. Vor allem aber müssen die Sicherheitsbehörden hier zwingend eine weitere Prioritätensetzung vornehmen. Dieser Satz schreibt sich schwer, weil mir bewusst ist, welche Herausforderungen ohnehin schon zu bewältigen sind. Angesichts der Tatsache, dass jedoch ein (außen)politischer Funkenflug ausreichen könnte, um die aufgestauten Frustrationen und Aggressionen einiger Bevölkerungsteile zur Explosion zu bringen, halte ich jedoch eine Schwerpunktbildung für angezeigt.
Mir zeigt die aktuelle Diskussion vor allem eines: Wir müssen als Gesellschaft lernen, absehbare problematische Entwicklungen nicht von der Tagesordnung zu verbannen, sondern dann anzugehen, wenn sie erkennbar werden. Dies ist beim Antisemitismus lange der Fall. Trotz unserer geschichtlichen Verantwortung hat das bisher nicht zu wirksamen Reaktionen geführt. Um einem typischen Argumentationsmuster vorzubeugen: Das argumentative Ausspielen des einen gegen den anderen Extremismus oder Kriminalitätsphänomens ("whataboutism") - nach dem Motto das eine sei noch schlimmer als das andere - steigert die Gefahr, dass auf problematische Entwicklungen zu spät reagiert wird. Bei der Risikoeinschätzung ist ein Ranking der Opferzahlen ethisch verwerflich. Man kann das zwar arithmetisch betrachten und über Wahrscheinlichkeiten reden. Mit dem ersten beiden Artikeln unseres Grundgesetzes vertragen sich solche Argumentationen indes nicht.