BW: Anhörungsverfahren zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes BW

19.05.2019

BDK Baden-Württemberg äußert sich im Anhörungsverfahren. Zwei wichtige Punkte wurden aus unserer Sicht vergessen! Zwei Stichworte: Versorgungsausgleich und Mütterrente!
BW: Anhörungsverfahren zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes BW

Wir bitten eingangs um Verständnis, dass während der Anhörungs- und Beratungsphase eine detaillierte Wiedergabe der Inhalte des Gesetzesentwurfs nicht opportun wäre.

Zusammenfassend: Der Gesetzgeber plant Maßnahmen zur Stärkung der Attraktivität und Familienfreundlichkeit des Landes als Arbeitsgeber.

Aus unserer Sicht wäre der Zeitpunkt richtig, zwei weitere Maßnahmen in Angriff und in die Umsetzung zu nehmen. Wir geben hier die Stellungnahme der Frauen- und Familienpolitischen Sprecherin Petra Wiesel wieder, die sich wortgleich in der Anhörung wiederfindet und heute an das Finanzministerium Baden-Württemberg gesandt wurde:

(...) Leider wird aktuell die Chance vergeben, andere Handlungsfelder, die auch seit Jahren dringend einer Veränderung bedürfen, zu bedienen. Ein Land wie Baden-Württemberg, das sich als Arbeitgeber die Familienfreundlichkeit auf die Fahnen schreibt, muss dies für die junge und ältere Generation auch zeigen.

Der BDK setzt sich seit 2009 für eine Gesetzesänderung hinsichtlich der geschiedenen Mütter in der Kriminalpolizei ein. Der bei einer Scheidung festgelegte Versorgungsausgleich wird durch die Deutsche Rentenversicherung erst mit Eintritt in das reguläre Rentenalter ausgezahlt. Bei Polizistinnen und Polizisten erfolgt die Pensionierung, zu Recht aufgrund der besonderen Belastungen, bereits zu einem früheren Zeitpunkt, sodass derzeit eine Versorgungslücke entsteht. Besonders betroffen sind hiervon aktuell Kriminalbeamtinnen, die aufgrund der Kindererziehung für ihre eigenen Pensionsansprüche Ausfallzeiten hinnehmen müssen und damit verbunden, zugunsten der Familienbildung, damals auch auf eine eigene Karriereplanung verzichten mussten. In Baden-Württemberg wurden die ersten Frauen bei der Polizei in der Kriminalpolizei eingestellt. Das Thema wird zunehmend auch die Schutzpolizei erreichen. Zudem sind all diejenigen betroffen, die qua Gesetz früher in den Ruhestand treten, so auch Feuerwehrleute und auf Bundesebene Soldatinnen und Soldaten.

Aktuell wird auf Bundesebene ein weiteres wichtiges Thema diskutiert: die Übernahme der sogenannten Mütterrente I und II auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes. Bayern hat als Land mit der Übernahme der Mütterrente I bereits 2015 ein positives Beispiel gegeben, leider ist Baden-Württemberg diesem Beispiel bisher nicht gefolgt. Jetzt wäre aus Sicht des BDK der richtige Zeitpunkt gekommen, die Übernahme der Mütterrente I und II für Baden-Württemberg umzusetzen. Das wäre ein deutliches Signal und würde die Familienfreundlichkeit des Landes nicht nur durch Worte, sondern auch durch weitere Taten belegen."